Neutrale Schadengutachten vermeiden Ärger nach einem Autounfall

Die Zahl ist hoch: über 2,5 Millionen Mal kam es laut einer aktuellen Auswertung vom Statistischen Bundesamt 2025 zu einem Verkehrsunfall. Das waren in etwa so viele wie ein Jahr zuvor. Doch glücklicherweise handelte es sich in den allermeisten Fällen um Sachschäden (2,2 Mio). Vor allem in der Stadt kracht es öfters, auf tempofreien Autobahnen eher wenig.


In den meisten Fällen ist der Ärger für die Beteiligten erst ein­mal groß. 

Das betrifft den Veru­r­sacher und vor allem den un­schul­dig Beteiligten. 
Jetzt geht es um Fragen wie „Was muß ich am Un­fallort tun?“, „Wer ist eigentlich schuld?“, „Was wird die Reparatur kosten“ oder „Lohnt sich eine Re­paratur überhaupt noch?“

Unterstützung ist wichtig

Wichtig ist nun, schnell Unter­stützung zu haben. Ein erfah­re­ner Gutachter begleitet den Ge­schä­digten von der Schadenauf­nah­me bis zum neutralen Gutachten, vom Ersatzwagen bis zur Kommuni­ka­tion mit Ver­sicherungen und der gegnerischen Partei. 

Manchmal ist auch die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht nö­tig. Insbe­son­dere, wenn ein Unfallbetei­lig­ter verletzt wurde. 
 
Die korrekte Be­zifferung der damit verbunde­nen Ansprüche (Schmerzensgeld, Haushaltsfüh­rungsschaden etc.) ist für einen Laien nur sehr schwer zu durch­blicken. 

Zudem stellt der An­walt sicher, dass möglicher­wei­se auf­tretende Spätschäden noch Jahre nach dem Unfall durch den Ver­ursacher zu erstatten sind. 

Gerade hier versuchen Ver­sicherer gerne durch Zahlung von Schmerzens­geld in einer Abfin­dungserklä­rung ihre Eintritts­pflicht für die Zukunft auszuschließen.

Um die Reparatur des Autos küm­mert sich die Werkstatt, klar. Aber wenn es Ärger mit dem Ver­sicherer gibt? Und überhaupt: Wie hoch sind die Reparaturkosten? Was ist das Fahrzeug nach der Re­paratur wert? Wie hoch sind Wie­derbeschaffungs- und Restwert? Wieviel marktbezogener Minder­wert steht dem Geschädigten zu?

Dazu Marco Schmickler vom TÜV SÜD: „Bei einem Unfall ist eine klare und vor allem unab­hän­gige Schadenbeurteilung für alle Par­teien die Grundvoraussetzung für eine schnelle Einigung. Das neu­trale Schadengutachten ist dafür die beste Basis.“ 

Wer ist Schuld ...

Als erstes muss der Unfallort ab­gesichert werden. Dabei unbe­dingt darauf achten, sich nicht selbst zu gefährden. Feststellen, ob es Verletzte gibt. 

Wenn ja: die 112 anrufen. 
Im Hinblick auf die ­spä­tere Schadenregulierung Bilder vom Unfallgesche­hen und den Schäden machen (möglichst viele). 

Ist es kein Ba­gatell­schaden, auf jeden Fall die Polizei rufen. Wichtig: Nie Schuld­­­eingeständnisse machen und Ver­einbarungen un­ter­zeichnen!

Das Auto fährt nicht mehr ...

Beim Abschleppwagen ist erst einmal zu schauen, inwie­weit der überhaupt nötig ist – da gilt die Schadenmin­derungs­pflicht. Wenn ja, übernimmt der Kfz-Haftpflicht­versicherer die Kosten. 

„Der Schul­­dige muss das in der Regel selbst zahlen – außer es gibt in den Kaskobedingungen anderslau­ten­de Vereinbarungen”, so der Exper­te vom TÜV Süd.

Die Werkstatt-Frage ...

Die dürfen Geschädigter und Ver­ursacher selbst aussuchen, es sei denn bei der Kaskover­sicher­ung besteht in Sachen Eigen­scha­den eine Werkstattbindung. 
Der Geschädigte darf die Werkstatt immer aussuchen.

Die Ersatzwagen-Frage ...

Den gibt es für das Unfall­opfer nur, besteht ein tatsächlicher Nut­zungsausfall durch die Repa­ratur oder beim Totalschaden. 

Bei Kas­koschäden gilt: kein kostenloses Leihauto. Es sei denn, der Kasko­vertrag weist ex­plizit das Recht auf ein Ersatzfahr­zeug aus. 

Achtung: Besteht Anrecht auf ein Ausfallauto, muss dies dem geschädigten Auto entsprechen. 
Wer eine kleine­re Klasse wählt vermeidet unter Umständen spä­teren Ärger mit der gegner­ischen Versicherung. 
Dort ein Okay ein­holen ist ebenfalls eine gute Idee.

Wertvoll: Gutachterhilfe ...

Im Haftpflichtschadenfall steht dem Nichtschuldigen ein Gutach­ter zu. Der Schuldige am Unfall hat in der Regel kein Recht darauf. 

Allerdings kann bei Teil­schuld mit der Quotenvorrechtregelung und einem Kaskovertrag ein Anrecht auf einen Gutachter bestehen. Dabei wird der Schaden von den beiden Versicherungen getragen.

Fremdes Auto ...

Bei Unfällen mit Leihwagen oder Car-Sharing Fahrzeugen hat die Sharing- oder Leihwagenfirma das Recht auf Regulierung des Schadens. 

Wichtig beim Crash mit dem Leihwagen ist es, in je­dem Fall sofort die Polizei hinzuzu­ziehen und die Leih- oder Sharing-Firma ebenfalls zeitnah zu benach­richtigen. Alles andere läuft dann wie gehabt. 

Wurde der Unfall nicht selbst verursacht, rechnet die ges­chä­digte Partei direkt mit dem Ver­sicherer der Gegenseite ab.
Bei Schuld oder Teilschuld hängt die Höhe der Kosten davon ab, was vorher vertraglich verein­bart wurde (Selbstbeteiligung).

Doppelbegutachtung ...

Wir wissen bereits, dass der Un­fallunschuldige das Recht auf einen Gutachter hat. Doch was ist, hat der Sach­ver­stän­dige der geg­­nerischen Versich­e­rung das Auto bereits be­gutachtet?

Dazu Stefan Künemund, Inha­ber eines Sachverständigenbüro in unserer Region: 
„Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann selbst dann die Kosten eines Sachver­stän­di­gen­gutachtens von dem geg­nerischen Haftpflichtversicherer erstattet verlangen, wenn dieser selbst einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt hat und der Geschädigte dies weiß. Dies folgt aus dem so genannten ‘Grund­satz der Waffengleichheit’. Für un­schuldig in einen Unfall ver­wickel­te Autofahrer ein wich­tiger Anspruch um alle Rechte für sich nutzen zu können.”

Der Geschädigte muss nicht auf die Richtigkeit des von dem Ver­sicherer eingeholten Gutachtens vertrauen, sondern er darf mangels eigener Sachkunde in so einer Situation einen Sachver­ständigen seines Vertrauens beauf­tragen.

Lange Erfahrung ...

Stefan Künemund hat sein Sach­verständigenbüro für Fahrzeug­technik seit 2011, blickt als ge­fragter Experte auf einen über 20-jäh­rigen Erfahrungsschatz im Kfz-Techniker-Handwerk zurück. 
Er ist Mitglied im Meisternetz­werk der Hand­­werks­kammer Hildes­heim.

Nach abgeschlossener Ausbil­dung zum Kraftfahrzeugmecha­ni­ker besuchte er einige Jahre später die Meisterschule in Hildesheim, schloss diese als Kraftfahrzeug- und Servicetechnikermeister so­wie Betriebswirt des Handwerkes ab. 

Nachdem er einige Zeit als Werkstatt­lei­ter gearbeitet hatte, besuchte er die GFU in Saarlouis und wurde dort zum Kfz-Sachver­ständigen zertifi­ziert. 

Seit dieser Zeit betreibt der privat gerne auch in der Old­timer-Szene aktive Spe­zi­a­list seine Sach­verständigen­bü­ros in Rens­hausen und Giebol­de­hausen. 

„Besonders wichtig ist mir, dass wir ein zertifiziertes, freies und unab­hän­giges Sachver­stän­digenbüro sind. Aufträge erhalten wir nicht vom Versiche­rer, sind vollkommen unpartei­isch für un­se­re Auftraggeber tätig.”

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