Die Zahl ist hoch: über 2,5 Millionen Mal kam es laut einer aktuellen Auswertung vom Statistischen Bundesamt 2025 zu einem Verkehrsunfall. Das waren in etwa so viele wie ein Jahr zuvor. Doch glücklicherweise handelte es sich in den allermeisten Fällen um Sachschäden (2,2 Mio). Vor allem in der Stadt kracht es öfters, auf tempofreien Autobahnen eher wenig.
In den meisten Fällen ist der Ärger für die Beteiligten erst einmal groß.
Das betrifft den Verursacher und vor allem den unschuldig Beteiligten.
Jetzt geht es um Fragen wie „Was muß ich am Unfallort tun?“, „Wer ist eigentlich schuld?“, „Was wird die Reparatur kosten“ oder „Lohnt sich eine Reparatur überhaupt noch?“

Unterstützung ist wichtig
Wichtig ist nun, schnell Unterstützung zu haben. Ein erfahrener Gutachter begleitet den Geschädigten von der Schadenaufnahme bis zum neutralen Gutachten, vom Ersatzwagen bis zur Kommunikation mit Versicherungen und der gegnerischen Partei.
Manchmal ist auch die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht nötig. Insbesondere, wenn ein Unfallbeteiligter verletzt wurde.
Die korrekte Bezifferung der damit verbundenen Ansprüche (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.) ist für einen Laien nur sehr schwer zu durchblicken.
Zudem stellt der Anwalt sicher, dass möglicherweise auftretende Spätschäden noch Jahre nach dem Unfall durch den Verursacher zu erstatten sind.
Gerade hier versuchen Versicherer gerne durch Zahlung von Schmerzensgeld in einer Abfindungserklärung ihre Eintrittspflicht für die Zukunft auszuschließen.
Um die Reparatur des Autos kümmert sich die Werkstatt, klar. Aber wenn es Ärger mit dem Versicherer gibt? Und überhaupt: Wie hoch sind die Reparaturkosten? Was ist das Fahrzeug nach der Reparatur wert? Wie hoch sind Wiederbeschaffungs- und Restwert? Wieviel marktbezogener Minderwert steht dem Geschädigten zu?
Dazu Marco Schmickler vom TÜV SÜD: „Bei einem Unfall ist eine klare und vor allem unabhängige Schadenbeurteilung für alle Parteien die Grundvoraussetzung für eine schnelle Einigung. Das neutrale Schadengutachten ist dafür die beste Basis.“

Wer ist Schuld ...
Als erstes muss der Unfallort abgesichert werden. Dabei unbedingt darauf achten, sich nicht selbst zu gefährden. Feststellen, ob es Verletzte gibt.
Wenn ja: die 112 anrufen.
Im Hinblick auf die spätere Schadenregulierung Bilder vom Unfallgeschehen und den Schäden machen (möglichst viele).
Ist es kein Bagatellschaden, auf jeden Fall die Polizei rufen. Wichtig: Nie Schuldeingeständnisse machen und Vereinbarungen unterzeichnen!
Das Auto fährt nicht mehr ...
Beim Abschleppwagen ist erst einmal zu schauen, inwieweit der überhaupt nötig ist – da gilt die Schadenminderungspflicht. Wenn ja, übernimmt der Kfz-Haftpflichtversicherer die Kosten.
„Der Schuldige muss das in der Regel selbst zahlen – außer es gibt in den Kaskobedingungen anderslautende Vereinbarungen”, so der Experte vom TÜV Süd.

Die Werkstatt-Frage ...
Die dürfen Geschädigter und Verursacher selbst aussuchen, es sei denn bei der Kaskoversicherung besteht in Sachen Eigenschaden eine Werkstattbindung.
Der Geschädigte darf die Werkstatt immer aussuchen.
Die Ersatzwagen-Frage ...
Den gibt es für das Unfallopfer nur, besteht ein tatsächlicher Nutzungsausfall durch die Reparatur oder beim Totalschaden.
Bei Kaskoschäden gilt: kein kostenloses Leihauto. Es sei denn, der Kaskovertrag weist explizit das Recht auf ein Ersatzfahrzeug aus.
Achtung: Besteht Anrecht auf ein Ausfallauto, muss dies dem geschädigten Auto entsprechen.
Wer eine kleinere Klasse wählt vermeidet unter Umständen späteren Ärger mit der gegnerischen Versicherung.
Dort ein Okay einholen ist ebenfalls eine gute Idee.
Wertvoll: Gutachterhilfe ...
Im Haftpflichtschadenfall steht dem Nichtschuldigen ein Gutachter zu. Der Schuldige am Unfall hat in der Regel kein Recht darauf.
Allerdings kann bei Teilschuld mit der Quotenvorrechtregelung und einem Kaskovertrag ein Anrecht auf einen Gutachter bestehen. Dabei wird der Schaden von den beiden Versicherungen getragen.
Fremdes Auto ...
Bei Unfällen mit Leihwagen oder Car-Sharing Fahrzeugen hat die Sharing- oder Leihwagenfirma das Recht auf Regulierung des Schadens.
Wichtig beim Crash mit dem Leihwagen ist es, in jedem Fall sofort die Polizei hinzuzuziehen und die Leih- oder Sharing-Firma ebenfalls zeitnah zu benachrichtigen. Alles andere läuft dann wie gehabt.
Wurde der Unfall nicht selbst verursacht, rechnet die geschädigte Partei direkt mit dem Versicherer der Gegenseite ab.
Bei Schuld oder Teilschuld hängt die Höhe der Kosten davon ab, was vorher vertraglich vereinbart wurde (Selbstbeteiligung).
Doppelbegutachtung ...
Wir wissen bereits, dass der Unfallunschuldige das Recht auf einen Gutachter hat. Doch was ist, hat der Sachverständige der gegnerischen Versicherung das Auto bereits begutachtet?
Dazu Stefan Künemund, Inhaber eines Sachverständigenbüro in unserer Region:
„Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann selbst dann die Kosten eines Sachverständigengutachtens von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer erstattet verlangen, wenn dieser selbst einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt hat und der Geschädigte dies weiß. Dies folgt aus dem so genannten ‘Grundsatz der Waffengleichheit’. Für unschuldig in einen Unfall verwickelte Autofahrer ein wichtiger Anspruch um alle Rechte für sich nutzen zu können.”
Der Geschädigte muss nicht auf die Richtigkeit des von dem Versicherer eingeholten Gutachtens vertrauen, sondern er darf mangels eigener Sachkunde in so einer Situation einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen.
Lange Erfahrung ...
Stefan Künemund hat sein Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik seit 2011, blickt als gefragter Experte auf einen über 20-jährigen Erfahrungsschatz im Kfz-Techniker-Handwerk zurück.
Er ist Mitglied im Meisternetzwerk der Handwerkskammer Hildesheim.
Nach abgeschlossener Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker besuchte er einige Jahre später die Meisterschule in Hildesheim, schloss diese als Kraftfahrzeug- und Servicetechnikermeister sowie Betriebswirt des Handwerkes ab.
Nachdem er einige Zeit als Werkstattleiter gearbeitet hatte, besuchte er die GFU in Saarlouis und wurde dort zum Kfz-Sachverständigen zertifiziert.
Seit dieser Zeit betreibt der privat gerne auch in der Oldtimer-Szene aktive Spezialist seine Sachverständigenbüros in Renshausen und Gieboldehausen.
„Besonders wichtig ist mir, dass wir ein zertifiziertes, freies und unabhängiges Sachverständigenbüro sind. Aufträge erhalten wir nicht vom Versicherer, sind vollkommen unparteiisch für unsere Auftraggeber tätig.”
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