In der aktuellen Speedweek kam und kommt es im gesamten Bundesgebiet zu vermehrten Geschwindigkeitskontrollen. Offiziell im Sinne der Verkehrssicherheit, doch bei vielen Standorten sieht es eher nach Geldmaximierung aus.
Doch wir alle wissen, dass es oft ganz anders ist.
Einige Autofahrer werden daher in den kommenden Wochen möglicherweise Post von den Bußgeldstellen erhalten.
Bei Tempoverstößen von bis zu 20 km/h wird ein Verwarnungsgeld erhoben, bei höherer Geschwindigkeitsübertretung kommt es direkt zum Bußgeldbescheid.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt, Strafzettel sorgfältig zu prüfen und vor allem die Fristen im Blick zu behalten.
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Bußgeld vorab einschätzen
Um eine erste Einschätzung zu bekommen, welche Konsequenzen ein Geschwindigkeitsverstoß voraussichtlich nach sich ziehen wird, hilft der AvD Bußgeldrechner.Mit wenigen Angaben lässt sich schnell ermitteln, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld droht und ob zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu erwarten sind.
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und das Schreiben sorgfältig kontrollieren. Kennzeichen, Fahrzeugdaten, Tatzeit, Tatort und die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung müssen korrekt angegeben sein.
Auch Messfehler oder formale Mängel sind zwar selten, können aber vorkommen. Bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids, muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Diese Frist ist gesetzlich bindend. Ist der Bescheid dagegen nachvollziehbar und korrekt, sollte die Geldbuße fristgerecht bezahlt werden.
Folgekosten bedenken
Mit dem eigentlichen Bußgeld allein ist es häufig nicht getan. Die Behörde erhebt zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 Euro sowie die Kosten für die postalische Zustellung.Wird die Forderung nicht fristgerecht bezahlt, verschickt die Behörde zunächst eine Mahnung, wodurch weitere Kosten entstehen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann die Forderung zwangsweise vollstreckt oder eine Pfändung beauftragt werden.
Je nach Einzelfall reichen die Maßnahmen von der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers bis hin zur Erzwingungshaft, die allerdings nicht die Geldschuld ersetzt, sondern lediglich die Zahlung durchsetzen soll.
Wer finanziell vorübergehend nicht in der Lage ist, den Betrag auf einmal zu begleichen, sollte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Bußgeldstelle aufnehmen.
In vielen Fällen können Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe vereinbart werden. Wer das Schreiben hingegen ignoriert, muss in der Regel mit steigenden Kosten und weiteren Maßnahmen rechnen.
Der AvD rät deshalb, nach Erhalt eines Bußgeldbescheids diesen zu prüfen und anschließend fristgerecht zu entscheiden, ob die Forderung bezahlt oder rechtzeitig Einspruch eingelegt wird.
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