Breite Felgen, tiefergelegtes Fahrwerk, ein Auspuff wie ein Ofenrohr: Wer an Einzelabnahme denkt, hat meist Spektakuläres aus der Tuningszene vor Augen.
Häufig wird die Einzelabnahme bereits Pflicht, obwohl eine Änderung zunächst völlig harmlos erscheint. Schon andere Räder, ein Zubehörteil oder eine fest montierte Halterung können ausreichen.
„In der Praxis geht es oft um deutlich alltäglichere Veränderungen“, weiß Benjamin Wertz, Leiter Technischer Dienst der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, kurz KÜS.
Sein Team begleitet technische Prüfungen, Gutachten und Genehmigungsverfahren, vom einzelnen Fahrzeugteil bis zum kompletten Fahrzeugtyp.
Schnell steht dabei die Frage im Raum, ob das Fahrzeug überhaupt noch legal unterwegs ist. Maßstab dafür ist § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Je nach Art und Auswirkung des Umbaus erlischt sogar die Betriebserlaubnis. Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Teil spektakulär aussieht, sondern ob es sicherheits- oder zulassungsrelevante Folgen hat.
Mehr als Spoiler und Felgen
Für viele Zubehörteile existieren offizielle Genehmigungen oder technische Belege. Die zeigen, ob ein Bauteil am Fahrzeug verwendet werden darf – und ob anschließend noch eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist.
Lange Zeit war die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) das ausschlaggebende Dokument für Fahrzeugteile. Doch im Juni 2024 wurde sie von der nationalen Teile-Typgenehmigung (TTG) abgelöst.
Daneben existieren EG- und ECE-Genehmigungen für international geregelte Bauteile.
Fehlen passende Unterlagen oder ist ein Umbau durch bestehende Nachweise nicht mehr abgedeckt, führt kein Weg an der Einzelabnahme vorbei.
Dort wird individuell beurteilt, ob das Fahrzeug weiterhin sicher ist und den geltenden Vorschriften entspricht
Wie schnell das relevant werden kann, zeigt das Beispiel Räder und Reifen.
Dass extrem breite Felgen eine Abnahme benötigen, ist vielen bekannt. Doch in vielen Fällen entscheiden andere Details wie Traglast, Einpresstiefe, Freigängigkeit und Reifengröße.
Selbst die Radschrauben sind keineswegs Nebensache.
Scheinbar harmlose Zubehörteile
Ähnlich verhält es sich damit.
Eine
neue Spiegelkappe wirkt zunächst unkritisch. Wird dadurch jedoch der
Blinker, die Sensorik oder die Außenkontur beeinflusst, ist eine
entsprechende Bescheinigung erforderlich.
Im Innenraum gilt dasselbe Prinzip:
Wird
ein nervig klappernder Smartphone-Halter fest am Armaturenbrett
verschraubt, kann sich die rechtliche Bewertung bereits ändern.
Ein
Zusatzmonitor wiederum wird problematisch, wenn er im
Kopfaufschlagbereich sitzt oder sicherheitsrelevante Systeme
beeinträchtigt.
„Bei
der Einzelabnahme geht es nicht darum, Kreativität auszubremsen. Sie
soll verhindern, dass aus Bastellust ein Sicherheitsrisiko wird. Autos
dürfen individuell sein, aber sie müssen sicher bleiben. Für die
Menschen im Fahrzeug und für alle anderen auf der Straße“, betont Marcel
Schmitt, stellvertretender Leiter der KÜS Technik GmbH.
Sicherheit beginnt beim Nachweis
Sie muss sicher verstaut sein, macht aus einem Auto aber noch kein Wohnmobil.
Anders sieht es aus, wenn Schränke, Liegeflächen, Stauraum oder Kochmöglichkeiten fest eingebaut werden.
Wird etwas dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden, dann wird aus einer praktischen Lösung eine bauliche Veränderung.
Damit kann sich auch die Zweckbestimmung ändern: Aus dem Alltagsauto wird plötzlich ein kleiner Camper.
Bei nachträglich umgebauten Wohnmobilen ist eine Einzelabnahme daher vorgeschrieben.
Wer ohne Genehmigung umbaut, riskiert mehr als nur Ärger bei der nächsten Kontrolle oder Hauptuntersuchung.
„Auch die Versicherung kann im Schadenfall Fragen stellen. Besonders bei Kaskoschäden kann es werden, wenn ein nicht genehmigter Umbau eine Rolle spielt.“
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