Neues Verbraucherurteil: unter bestimmten Voraussetzungen ist bei zu hohem Stromverbrauch des E-Autos Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

Wer regelmäßig mit E-Fahrzeugen unterwegs ist, kennt vermutlich das Gefühl, dass die Herstellerangabe nicht mit der realen Reichweite des Akkus übereinstimmt. Das Landgericht Wuppertal hat jetzt nach längerem Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 10 O 282/23 entschieden, dass Käufer eines Elektroautos vom Kaufvertrag zurücktreten können, wenn die tatsächliche Reichweite erheblich von den vom Hersteller genannten WLTP-Wert abweicht.


Ein wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz bei Elektrofahrzeugen. 

Im konkreten Fall lag die tatsächliche Reichweite rund 18 Prozent unter der angegebenen WLTP-Reichweite. 
Das Gericht stellte klar, dass eine Abweichung von mehr als zehn Prozent einen erheblichen Sachmangel darstellen kann. 
Damit überträgt das Landgericht die bereits aus der Rechtsprechung zu Kraftstoffverbrauch und Leistungsangaben bei Verbrennerfahrzeugen bekannten Grundsätze erstmals ausdrücklich auf Elektrofahrzeuge und deren Reichweitenangaben. 

Der Käufer konnte das Fahrzeug zurückgeben und erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. 
Zudem wurden ihm noch Zinsansprüche zugesprochen.


Doch der Automobilclub von Deutschland betont, dass es auf den Einzelfall ankommt und das Urteil nicht automatisch für andere Fahrer einen Anspruch auf Rückabwicklung bedeutet. 

Ein Nachweis ist wichtig

Entscheidend ist immer der Nachweis einer erheblichen und dauerhaften Abweichung. 
Hierzu wird ein unabhängiges Sachverständigengutachten erforderlich sein, das die tatsächliche Reichweite unter nachvollziehbaren Bedingungen ermittelt und mögliche Ursachen wie eine übermäßige Batteriealterung dokumentiert.

Das Umweltbundesamt verwies bereits vor einigen Jahren darauf, dass Elektrofahrzeuge im Realbetrieb häufig höhere Energieverbräuche aufweisen als im offiziellen WLTP-Testverfahren.

Unter anderem durch Heizung, Klimaanlage und weitere Nebenverbraucher. 
Hinzu kommt der deutlich höhere Verbrauch bei schneller Fahrt. 

Gemäß Tests der Webseite Inside EVs können die Unterschiede bei der Autobahnfahrt bis zu einem Drittel über dem kombinierten WLTP-Wert liegen.

AvD Präsident Lutz Leif Linden: 
„Das Urteil des Landgerichts Wuppertal stärkt die Rechte von Verbrauchern und sorgt für mehr Transparenz bei den Leistungsangaben von Elektrofahrzeugen. Wer ein Fahrzeug mit einer bestimmten Reichweite kauft, muss sich grundsätzlich auf diese Angaben verlassen können. Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass die tatsächliche Reichweite von zahlreichen Faktoren wie Temperatur, Fahrweise oder Topografie beeinflusst wird. Künftige Verfahren werden daher sorgfältig prüfen müssen, ob tatsächlich ein technischer Mangel vorliegt oder ob die Abweichung auf normale Betriebsbedingungen zurückzuführen ist.“


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