Besteht ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) nicht auf Anhieb, ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen. Danach haben Betroffene auf den Tag genau einen Monat Zeit, um das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzuführen.
Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 40 Euro. Außerdem ist laut Dekra dann erneut eine Hauptuntersuchung notwendig.
Letzteres ist auch der Fall, wenn der Prüfbericht der ersten Untersuchung bei der Nachuntersuchung nicht vorgelegt werden kann.
Deshalb ist es wichtig, den HU-Prüfbericht gut aufzubewahren und mitzubringen. Darüber hinaus wird die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise der Fahrzeugschein benötigt.
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