Am 19. Januar 2026 endet die nächste Frist für den Führerscheinumtausch. Bislang ging es nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhaber. Ab sofort ist jedoch das Ausstellungsjahr des Führerscheins relevant.
Nachdem nun die meisten Papierführerscheine
umgetauscht sind (Ausnahme: vor 1953 geborene Inhaber von Papierführerscheinen müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben), sind jetzt die ersten alten
Scheckkartenführerscheine an der Reihe.
Los geht es zunächst mit allen,
die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Der Umtausch muss bis zum
Stichtag am 19. Januar 2026 stattgefunden haben.
Was zu beachten ist, erzählen hier Experten vom ADAC.
So funktioniert der Umtausch
Zunächst einmal ist der Umtausch
verpflichtend. Allerdings bezieht sich das Ablaufdatum des Führerscheins nur auf das Dokument an sich, nicht auf den
Inhalt der Fahrberechtigung.
Auch nach Ablauf der Frist darf
man weiter unbefristet fahren.
Man begeht keine Straftat wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis (anders ist dies bei Lkw- und Busführerscheinen).
Allerdings riskiert man ein Verwarngeld von zehn Euro.
Auch im
Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der
Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs ist.
Vor allem, wenn
man sich einen Mietwagen mieten möchte.
Eine Fahr- oder Gesundheitsprüfung muss man beim Umtausch des Pkw- oder
Motorradführerschein nicht ablegen.
Man vereinbart einen Termin bei der
Führerscheinstelle, bringt Personalausweis oder Reisepass, ein
biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein mit.
Der
Umtausch kostet rund 25 Euro.
Hintergrund der Umtauschaktion ist, dass Führerscheine künftig EU-weit
fälschungssicher und einheitlich sein sollen.
In Deutschland regelt ein
Gesetz, in welcher Reihenfolge der Führerschein umzutauschen ist.
Dafür
wurde ein zeitlicher Stufenplan entwickelt.
Wer wissen möchte, welche
Frist für einen selber gilt, kann dafür den Führerschein-Umtauschrechner
des ADAC nutzen:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch
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