Achtung Führerschein-Umtausch: jetzt ist das Ausstellungsjahr wichtig

Am 19. Januar 2026 endet die nächste Frist für den Führerscheinumtausch. Bislang ging es nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhaber. Ab sofort ist jedoch das Ausstellungsjahr des Führerscheins relevant. 

 

Nachdem nun die meisten Papierführerscheine umgetauscht sind (Ausnahme: vor 1953 geborene Inhaber von Papierführerscheinen  müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben), sind jetzt die ersten alten Scheckkartenführerscheine an der Reihe. 
 
Los geht es zunächst mit allen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. 
Der Umtausch muss bis zum Stichtag am 19. Januar 2026 stattgefunden haben. 
Was zu beachten ist, erzählen hier Experten vom ADAC.
 
Foto: Autoren-Union Mobilität

So funktioniert der Umtausch

Zunächst einmal ist der Umtausch verpflichtend. Allerdings bezieht sich das Ablaufdatum des Führerscheins nur auf das Dokument an sich, nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. 
Auch nach Ablauf der Frist darf man weiter unbefristet fahren. 
Man begeht keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (anders ist dies bei Lkw- und Busführerscheinen). 
Allerdings riskiert man ein Verwarngeld von zehn Euro. 
Auch im Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs ist. 
Vor allem, wenn man sich einen Mietwagen mieten möchte.
 
Eine Fahr- oder Gesundheitsprüfung muss man beim Umtausch des Pkw- oder Motorradführerschein nicht ablegen. 
Man vereinbart einen Termin bei der Führerscheinstelle, bringt Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein mit. 
Der Umtausch kostet rund 25 Euro.
 
Hintergrund der Umtauschaktion ist, dass Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. 
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge der Führerschein umzutauschen ist. 
Dafür wurde ein zeitlicher Stufenplan entwickelt. 
 
Wer wissen möchte, welche Frist für einen selber gilt, kann dafür den Führerschein-Umtauschrechner des ADAC nutzen:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch 



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