Gasanlagenprüfung ab Juni Pflicht: das müssen Besitzer von Wohnmobilen und Caravans dazu wissen

Flüssiggasanlagen sorgen für Komfort beim Campen – doch wenn Schläuche porös werden oder Dichtungen versagen, dann kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Daher ist seit dem 19. Juni 2025 die regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne gültige Plakette in den Campingurlaub fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch gefährliche Zwischenfälle für sich und andere.


Keine Frage, defekte Flüssiggasanlagen sind eine ernstzunehmende Gefahr, daher macht eine regelmäßige Überprüfung Sinn. Doch was genau ändert sich für Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen ab diesem Sommer? 
Alles dazu erklärt uns hier Ulrich Siebold, Leiter der TÜV Nord Station in Göttingen-Weende, er beleuchtet die Neuregelung und gibt Tipps, wie sich jeder optimal auf die Prüfung vorbereitet.


Frage 1: Was ändert sich für Fahrzeughalter?
Bisher war die Gasanlagenprüfung nur für Wohnmobile verpflichtend, für Wohnwagen galtsie lediglich als Empfehlung. Jetzt wird sie jedoch für beide Fahrzeugtypen zur Pflicht. 
Die Kontrolle kann unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) erfolgen, muss alle zwei Jahre wiederholt werden. 
 
Frage 2: Welche Fristen gelten ab sofort
Die Überprüfung der Flüssiggasanlage am Fahrzeug ist dann fällig, wenn die Frist von 24 Monaten seit der letzten Prüfung abgelaufen ist. Wer die Anlage bislang nicht hat kontrollieren lassen, muss jedoch spätestens bis zum 19. Juni 2025 vorstellig werden.
 
Achtung: In diesen drei Situationen ist eine Prüfung ebenfalls notwendig:
• vor der ersten Inbetriebnahme (macht in der Regel der Händler)
• nach Umbauten oder Änderungen an der Gasanlage
• vor der Wiederinbetriebnahme nach längerer Stilllegung
 
Frage 2: Wie lange dauert die Kontrolle der Gasanlage?
„Wir kontrollieren anhand eines fest definierten Plans alle Bauteile wie Dichtungen, Schläuche und Sicherheitsventile, um die Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten“, erklärt TÜV-Experte Ulrich Siebold. 
Die Abnahme dauert rund 20 bis 45 Minuten. 


Sicher durch die Prüfung: eine Checkliste

Jeder reibungslose Ablauf beginnt mit guter Vorbereitung, das gilt natürlich auch für die Überprüfung der Gasanlage. Ulrich Siebold empfiehlt, diese Punkte vorab zu klären:
✓ Sind die Gasflaschen aufgefüllt und korrekt angeschlossen?
✓ Funktionieren alle Gasgeräte einwandfrei?
✓ Ist die Batterie ausreichend geladen?
✓ Sind Druckminderer und Anschlussschläuche nicht älter als 10 Jahre?
✓ Liegen alle benötigten Unterlagen vor?
✓ Gelbes Prüfbuch oder Hersteller-Erstbescheinigung (DIN EN 1949)
✓ Zertifikate neu eingebauter Gasgeräte für die Eintragung in die Prüfbescheinigung


Prüfung nicht bestanden, das ist zu tun

Wenn ein Wohnmobil oder Wohnwagen die Gasprüfung nicht besteht, hat dies zunächst keinen direkten Einfluss auf die Hauptuntersuchung, da die Gasanlagenprüfung G607 unabhängig von der HU durchgeführt wird.  
„Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Bestimmte Bauteile der Gasanlage, wie etwa die Heizung, werden im Rahmen der HU geprüft. Werden dort sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, kann dies dazu führen, dass das Fahrzeug die HU nicht besteht“, so der Stationsleiter.
 
Ist die Gasanlage selbst betroffen und birgt der Mangel ein Sicherheitsrisiko, wird dies in der Prüfbescheinigung unter „Bemerkungen“ notiert. In diesem Fall darf die Anlage dann nicht mehr in Betrieb genommen werden, bis der Mangel behoben ist. Kommt es ohne gültige Gasprüfung zu einem Unfall, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – der Versicherungsschutz erlischt. 
Extra-Tipp: Viele Campingplatzbetreiber verweigern inzwischen Fahrzeugen ohne gültige Gasprüfung die Einfahrt.

Termin sichern – bevor es eng wird!

Vor allem zum Saisonbeginn sind Prüfstellen schnell ausgebucht. „Die Kontrolle dauert nicht lange, aber sie kann im Ernstfall Leben retten“, so Siebold. 
Ein frühzeitiger Prüftermin gibt daher Sicherheit für die Reise. 


 

 

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