Flüssiggasanlagen sorgen für Komfort beim Campen – doch wenn
Schläuche porös werden oder Dichtungen versagen, dann kann es zu
gefährlichen Situationen kommen. Daher ist seit dem 19. Juni 2025 die
regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen gesetzlich
vorgeschrieben. Wer ohne gültige Plakette in den Campingurlaub fährt,
riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch gefährliche Zwischenfälle
für sich und andere.
Keine
Frage, defekte Flüssiggasanlagen sind eine ernstzunehmende Gefahr,
daher macht eine regelmäßige Überprüfung Sinn. Doch was genau ändert
sich für Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen ab diesem Sommer?
Alles
dazu erklärt uns hier Ulrich Siebold, Leiter der TÜV Nord Station in
Göttingen-Weende, er beleuchtet die Neuregelung und gibt Tipps, wie sich
jeder optimal auf die Prüfung vorbereitet.

Frage 1: Was ändert sich für Fahrzeughalter?
Bisher
war die Gasanlagenprüfung nur für Wohnmobile verpflichtend, für
Wohnwagen galtsie lediglich als Empfehlung. Jetzt wird sie jedoch für
beide Fahrzeugtypen zur Pflicht.
Die Kontrolle kann unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) erfolgen, muss alle zwei Jahre wiederholt werden.
Frage 2: Welche Fristen gelten ab sofort
Die
Überprüfung der Flüssiggasanlage am Fahrzeug ist dann fällig, wenn die
Frist von 24 Monaten seit der letzten Prüfung abgelaufen ist. Wer die
Anlage bislang nicht hat kontrollieren lassen, muss jedoch spätestens
bis zum 19. Juni 2025 vorstellig werden.
Achtung: In diesen drei Situationen ist eine Prüfung ebenfalls notwendig:
• vor der ersten Inbetriebnahme (macht in der Regel der Händler)
• nach Umbauten oder Änderungen an der Gasanlage
• vor der Wiederinbetriebnahme nach längerer Stilllegung
Frage 2: Wie lange dauert die Kontrolle der Gasanlage?
„Wir
kontrollieren anhand eines fest definierten Plans alle Bauteile wie
Dichtungen, Schläuche und Sicherheitsventile, um die Betriebs- und
Brandsicherheit zu gewährleisten“, erklärt TÜV-Experte Ulrich Siebold.
Die Abnahme dauert rund 20 bis 45 Minuten.
Sicher durch die Prüfung: eine Checkliste
Jeder
reibungslose Ablauf beginnt mit guter Vorbereitung, das gilt natürlich
auch für die Überprüfung der Gasanlage. Ulrich Siebold empfiehlt, diese
Punkte vorab zu klären:
✓ Sind die Gasflaschen aufgefüllt und korrekt angeschlossen?
✓ Funktionieren alle Gasgeräte einwandfrei?
✓ Ist die Batterie ausreichend geladen?
✓ Sind Druckminderer und Anschlussschläuche nicht älter als 10 Jahre?
✓ Liegen alle benötigten Unterlagen vor?
✓ Gelbes Prüfbuch oder Hersteller-Erstbescheinigung (DIN EN 1949)
✓ Zertifikate neu eingebauter Gasgeräte für die Eintragung in die Prüfbescheinigung
Prüfung nicht bestanden, das ist zu tun
Wenn
ein Wohnmobil oder Wohnwagen die Gasprüfung nicht besteht, hat dies
zunächst keinen direkten Einfluss auf die Hauptuntersuchung, da die
Gasanlagenprüfung G607 unabhängig von der HU durchgeführt wird.
„Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Bestimmte Bauteile der
Gasanlage, wie etwa die Heizung, werden im Rahmen der HU geprüft. Werden
dort sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, kann dies dazu führen,
dass das Fahrzeug die HU nicht besteht“, so der Stationsleiter.
Ist
die Gasanlage selbst betroffen und birgt der Mangel ein
Sicherheitsrisiko, wird dies in der Prüfbescheinigung unter
„Bemerkungen“ notiert. In diesem Fall darf die Anlage dann nicht mehr in
Betrieb genommen werden, bis der Mangel behoben ist. Kommt es ohne
gültige Gasprüfung zu einem Unfall, kann dies als grobe Fahrlässigkeit
gewertet werden – der Versicherungsschutz erlischt.
Extra-Tipp: Viele Campingplatzbetreiber verweigern inzwischen Fahrzeugen ohne gültige Gasprüfung die
Einfahrt.
Termin sichern – bevor es eng wird!
Vor
allem zum Saisonbeginn sind Prüfstellen schnell ausgebucht. „Die
Kontrolle dauert nicht lange, aber sie kann im Ernstfall Leben retten“,
so Siebold. Ein frühzeitiger Prüftermin gibt daher Sicherheit für die Reise.
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