Ein Unfall ist passiert: das sollten jeder in so einem Notfall beim Thema Erste Hilfe beachten

Im Notfall kann es für die Betroffenen lebenswichtig sein, dass mindestens eine Preson vor Ort Erste Hilfe leistet. Wir haben hier zusammen mit dem ADAC die wichtigsten lebensrettenden Sofortmaßnahmen zusammengestellt.

 

Keiner wünscht sich so etwas, doch ein Unfall ist ganz schnell passiert, zumeist auch ohne Vorwarnung. Das kann jederzeit und überall passieren. Jetzt heißt es schnell und richtig zu handeln, denn bis professionelle Helfer eintrifft, vergeht immer einige Zeit. Vor Ort sind häufig nur Menschen ohne besondere medizinische Kenntnisse. Kein Wunder, dass sich nicht jeder von ihnen zutraut, Erste Hilfe zu leisten. 

Die Unfall-Experten vom ADAC wissen aus ihrer langjährigen Erfahrung: „Die ersten Minuten sind entscheidend für den Erfolg der Erstversorgung von Betroffenen und deren weiterer Behandlung.“
Ihr klarer Rat daher lautet: „unbedingt Erste Hilfe leisten.“ 
 
Niemand wird einen Vorwurf machen, wenn nicht die gleichen Kenntnisse vorliegen wie bei einem professionellen Helfer. Nicht zu helfen ist die falsche Entscheidung kann auch bestraft werden.
Für unterlassene Hilfe droht nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. 
Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber das Absichern der Unfallstelle sowie das Absetzen von einem Notruf ist jedem zumutbar. Das sollte auch selbstverständlich sein, denn  jeder kann einmal in eine ähnliche Situation geraten und braucht dann schnelle Hlfe.
 
Laut ADAC sind Ersthelfer sind unfallversichert, wenn sie sich bei der Hilfeleistung verletzen. Sie bekommen Sachschäden ersetzt, wenn dabei ihr Eigentum beschädigt wird – etwa die Uhr, das Handy oder die Kleidung. Voraussetzung ist, dass die Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen (z.B. bei bewusstlosen Personen) Willen der oder des Verletzten entspricht.
 
Damit jeder im Ernstfall weiß, was zu tun ist, bringt eine regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse bei ADAC, DRK und anderen Hilfsdiensten viel.
 
 

Notruf absetzen

Setzen Sie so früh wie möglich in der Reihenfolge der Sofortmaßnahmen einen Notruf ab, um weitere Hilfe zu verständigen bzw. bitten eine andere Person dies sofort zu machen. Dazu die europaweit gültige Telefonnummer 112 wählen.
Dem Gegenüber sollten sie dann folgende Fakten übermitteln:
- wo genau sich der Unfall ereignet hat
- das ist passiert?
- wie viele Menschen betroffen sind
- ob und wie Personen verletzt sind
Bei einem Unfall mit Gefahrgut beim Anruf darauf hinweisen, damit sich die Feuerwehr entsprechend vorbereiten kann.

Unfallstelle absichern

Bei einem Verkehrsunfall muss die Unfallstelle schnell abgesichert werden, damit der Folgeverkehr sich darauf einstellen kann, davor sicher abbremsen oder auch vorsichtig und sehr langsam vorbeifahren kann. Wenn bereits Helfer aktiv sind. 
Wichtig: verunglückte Personen aus einer etwaigen Gefahrenzone bringen. Wrr einen Unfall voraus bemerkt, sollte sofort die Warnblinkanlage einschalten und das Tempo deutlich reduzieren. 
 
Das sollte ebenfalls berücksichtigt werden:
- Fahrzeug auf dem Pannenstreifen oder am äußersten rechten Fahrbahnrand in sicherem Abstand zur Unfallstelle abstellen
- Warnweste anziehen (betrifft Helfer und Unfallbeteiligte)
- Mitfahrer sollten zur eigenen Sicherheit nur auf der verkehrsabgewandten Seite aussteigen
- Mobiltelefon, Verbandkasten und Warndreieck aus dem Auto mitnehmen
- Warndreieck in angemessenem Abstand vor dem Unfallort aufstellen. Laufen Sie dazu hinter der Schutzplanke oder zumindest am äußersten Straßenrand mit aufgeklapptem Warndreieck dem Verkehr entgegen.  
 
Auf Autobahnen empfiehlt der ADAC eine Entfernung vom Warndreieck zur Unfallstelle von mindestens 150 bis maximal 400 Metern. Auf Landstraßen reichen 100 Meter, innerorts 50 Meter. 
 
Wichtig: Das Warndreieck nicht nach Kuppen oder in Kurven aufstellen.
- Fordern Sie andere Autofahrer per Handzeichen auf, langsam zu fahren 

Schnell handeln

Wer an der Unfallstelle eine verunglückte oder bewusstlose Person auffindet, sollte rasch handeln. Denn mit jeder verstrichenen Minute verschlechtert sich bei schweren und lebensbedrohenden Verletzungen die Überlebensrate. Vor dem Handel unbedingt ausschließen, dass man sich selbst und/oder andere gefährdet, insbesondere auf belebten Straßen. Zuerst einen Überblick darüber beschaffen, was passiert ist. So lassen sich auch drohende Gefahren besser beurteilen. 

Sind Leute verletzt, als erstes deren Zustand und die Vitalzeichen überprüfen. Reagiert die Person auf lautes Ansprechen oder auf Rütteln an der Schulter? Sprechen Sie dabei positiv, sagen, das Hilfe unterwegs ist und alles gut wird. Das kann beruhigend auf die geschockten Opfer wirken.
Ist der Betroffene bewusstlos ist, muss die Atmung überprüft werden. 
Die Atemwege der Person müssen frei sein, dazu den Kopf nach hinten neigen und gleichzeitig das Kinn anheben.
Brustkorb kontrollieren (evtl. Jacke aufmachen), er muss sich heben und senken. Legen Sie Ihr Ohr über Mund und Nase der Person, so sind Atemgeräusche zu hören. 

Ist der Verletzte bewusstlos, atmet jedoch normal (2 bis 3 Mal in 10 Sekunden), sollte er in die stabile Seitenlage gebracht werden. Wer einen Führerschein besitzt, hat die stabile Seitenlage im Rahmen des erforderlichen Erste-Hilfe-Kurses gelernt. 
 
Das geht laut Unfall-Experten vom ADAC so:
1. Den zu Ihnen gewandten Arm der betroffenen Person angewinkelt nach oben legen
2. Legen Sie die Hand des anderen Arms mit dem Handrücken an die zu Ihnen zeigende Wange des Betreffenden und halten Sie sie fest.
3. Greifen Sie den von Ihnen weiter entfernt liegenden Oberschenkel der Person, winkeln Sie das Bein an und drehen Sie das Unfallopfer zu sich.
4. Das oben liegende Bein so ausrichten, dass der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegt.
5. Den Kopf der Person nach hinten neigen, damit die Atemwege frei bleiben. Außerdem soll der Mund leicht geöffnet sein.

Wenn nötig, korrigieren Sie die unter der Wange liegende Hand so, dass der Kopf nach hinten geneigt bleibt und das Gesicht der oder des Betroffenen nach unten zeigt
Wichtig: regelmäßig die Atmung der betroffenen Person prüfen. Im Falle eines Atemstillstands oder einer nicht normalen Atmung müssen Sie sie sofort in Rückenlage bringen und wiederbeleben. Durch den Wechsel von Herzdruckmassage und Beatmung soll ein Minimalkreislauf bei dem Betroffenen aufrechterhalten werden.

 

 

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