Die neue Regelung ermöglicht es Inhabern eines B-Führerscheins, Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Die deutsche Caravaning-Industrie und vor allem deren Verband CIVD haben sich über Jahrzehnte hinweg für diese Anpassung eingesetzt.
Endlich ist es soweit: Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie mit Sonderregelung für Reisemobile geeinigt.
Demnach soll das zulässige Gesamtgewicht für Inhaber eines B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen bei Reisemobilen erhöht werden. Das bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für noch mehr Menschen zugänglich zu machen.
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Foto: CIVD |
Wir schreiben das Jahr 1999: Mit der Einführung des B-Führerscheins teilte sich in Deutschland die stetig wachsende Zahl der Reisemobilisten in zwei Klassen auf:
- Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durften Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegt werden
- Besitzer des neuen B-Führerscheins dürfen nur noch Reisemobile bis zu 3,5 Tonnen lenken.
Doch die Grenze von 3,5 Tonnen ist heute schnell erreicht.
Denn moderne Reisemobile sind nicht zuletzt aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen deutlich schwerer geworden. Mit dem Einsatz reiner E-Varianten oder von Plug-in-Hybrid-Systemen wird das Fahrzeuggewicht in Zukunft weiter ansteigen.
Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) setzt sich bereits seit vielen Jahren über den europäischen Dachverband „European Caravan Federation" (ECF) für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf EU-Ebene ein. Mit Erfolg.
So sieht es zukünftig aus
Inhaber eines B-Führerscheins können Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren.
Ob Training, Prüfung oder beides, das liegt im Ermessen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist.

Die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, den naturnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Urlaub mit dem Reisemobil insbesondere für junge und kommende Generationen noch leichter zugänglich zu machen. Dies trägt natürlich auch positiv zur Entwicklung des Tourismus in Deutschland und Europa bei.
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