Für Jugendliche unter 18, die schon sehnsüchtig darauf warten, den Auto-Führerschein zu haben, gibt es eine Möglichkeit, die Wartezeit zu verkürzen und zugleich etwas für die Verkehrssicherheit zu tun: den Führerschein mit 17, auch als Begleitetes Fahren bekannt.
Beim so genannten B17-Führerschein können bereits 17-Jährige das Steuer übernehmen, allerdings brauchen sie dafür bis zum 18. Geburtstag einen erfahrenen Begleiter.
„Fahranfänger, die an der Seite eines routinierten Fahrenden ins Autofahrerleben starten, sind laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen um knapp ein Fünftel weniger in Unfälle verwickelt und verstoßen seltener gegen Verkehrsregeln“, erklärt Thomas Riedel, Leiter des Fahrerlaubniswesens bei der Dekra.
Schon sechs Monate vor dem 17. Geburtstag können sich Interessenten für die Klasse B oder BE bei einer Fahrschule für Theorie und Praxisstunden anmelden und den Antrag für die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde einreichen.
Der Antrag muss bereits die Namen der künftigen Begleitpersonen enthalten, wobei die Liste später ergänzt werden kann. Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis sein und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein und darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.
Das Fahren ohne Begleitung ist nicht zu empfehlen, denn die neu gewonnene Freiheit ist dann schnell dahin, wenn es rauskommt. Es drohen 70 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und Widerruf der Fahrerlaubnis Klasse B und BE. Vor dem nächsten Anlauf ist dann außerdem die Teilnahme an einem
Aufbauseminar vorgeschrieben.
Beim Führerschein mit 17 wird eine ganz normale Ausbildung in der Fahrschule absolviert, wobei die Theorie-Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden kann.
Bei bestandener Prüfung erhalten Fahranfänger eine entsprechende Bescheinigung. Sie berechtigt zu
Fahrten in Deutschland und Österreich. Der Kartenführerschein wird auf Antrag und erst ab dem 18. Geburtstag ausgegeben. Wie beim regulären Führerschein beginnt nach der Ausgabe der Prüfungsbescheinigung eine Probezeit von zwei Jahren.
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