Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erhält vermehrt Anfragen von Autofahrern zur Rechtmäßigkeit von hohen Zahlungsaufforderungen wegen Parkverstößen auf privat betriebenen Parkplätzen im europäischen Ausland. Bei uns geben die Experten ihre Tipps zu dieser nicht gerade einfachen Problematik.
Deutsche Autofahrer berichteten dem EVZ insbesondere von Zahlungsaufforderungen nach Aufenthalten in Dänemark, Österreich und Polen. Verschickt von Firmen wie Europark A/S, APCOA Parking oder auch Parkdepot.
Kontrolliert werden die Parkflächen in der Regel von externen Überwachungsfirmen, entweder durch Personal vor Ort (verteilen Strafzettel) oder Kameras, die Kennzeichen der Fahrzeuge filmen. Wer sich nicht an die Parkregeln hält, z.B. die erlaubte Parkdauer überschreitet oder keinen Parkschein gelöst hat, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, die nicht selten über 100 Euro liegt.
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Foto: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland |
Abzocke oder nicht?
Neben der Höhe der Strafe beschweren sich Betroffene auch darüber, dass die Schilder mit den Parkregeln oft nur in der Landessprache beschriftet sind, daher nicht verstanden werden.
Leider gibt es keine EU-Regelung, die vorschreibt, wie Schilder auf privaten Parkflächen beschriftet sein müssen. Es gelten die lokalen Vorschriften. Wer die Strafe nicht bezahlt, muss mit weiteren Mahnungen rechnen.
Ein Einspruch hat nach den Erfahrungen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg. Chancen hat man z.B., wenn man nicht selbst gefahren ist oder das vertragsgemäße Parken durch einen Parkschein nachgewiesen werden kann.
Eine problematische Geschäftspraxis
In Zeiten knapper Parkplätze, insbesondere in den Innenstädten, ist es verständlich, dass die Betreiber die Nutzung der Parkplätze ihren Kunden vorbehalten und zeitlich begrenzen wollen.
Die zumeist unzureichende Erkennbarkeit, das Gelten besonderer Nutzungsbedingungen und die Tatsache, dass Verstöße empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, missfallen jedem Rechtsverständniss. Offenbar nimmt das eine oder andere Unternehmen bewusst in Kauf, dass die Nutzungsbedingungen nicht wahrgenommen werden, um dann eine hohe Vertragsstrafe einfordern zu können.
Tipps zum Parken auf privaten Parkflächen im Ausland
- über die Parkbedingungen informieren, denn kostenloses Parken wird in Europa immer seltener
- gibt es Schilder, die über die Parkregeln Auskunft geben?
- ist ein Schild unverständlich, dann unbedingt nachfragen.
- hilfreich: Schild fotografieren und den Text mit Übersetzungs-Apps wie Google Lens übersetzen lassen.
- Parkschein und Bon vom Einkauf aufbewahren. Ein wichtiger Nachweis, dass man korrekt gezahlt hat und einkaufen war.
- Wer nicht bereit ist zu zahlen, kann versuchen, bei der Überwachungsfirma Einspruch einzulegen.
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