Autofahrer aufgepasst: in Österreich ist die Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen in diesem Jahr deutlich teurer
Wie alle Maut-Einnahmen sollen eigentlich auch die Erlöse aus dem Verkauf der Benutzungsgebühr für Straßen in den Betrieb, Bau, Erhaltung und die Verkehrssicherheit investiert werden. Das wird jedenfalls behauptet.
Auch in Österreich, wer dort seit 1997 mit dem Auto, Motorrad, Reisemobil oder sonstigem motorisierten Gefährt bis 3,5 Tonnen unterwegs ist, muss mit dieser Begründung auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Maut entrichten. Auf insgesamt 2.265 Kilometern. Wer dorthin fährt, sollte immer mit Bezahl-Straßen rechnen.
Die gültige Vignette
gibt es an allen Autobahnraststätten in Grenznähe, bei den Automobilclubs und im Maut-Shop online (https://shop.asfinag.at). Wie gewohnt ist sie vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Also mehr als ein Jahr.
Übersicht der neuen Tarife
Für Pkw und 2-spurige Kfz bis 3,5 Tonnen gelten folgende Preise:
Jahres-Vignette: 103,80 Euro (bisher 96,40 Euro)
1-Tages-Vignette: 9,30 Euro statt 8,60 Euro (nur digital verfügbar)
10-Tages-Vignette: 12,40 Euro statt 11,50 Euro
2-Monats-Vignette: 31,10 Euro statt 28,90 Euro
Für Motorräder gelten folgende Preise:
Jahres-Vignette: 41,50 Euro (bisher 38,50 Euro)
1-Tages-Vignette: 3,70 Euro (bisher 3,40 Euro)
10-Tages-Vignette: 4,90 Euro (bisher 4,60 Euro)
2-Monats-Vignette: 12,40 Euro (bisher 11,50 Euro)
Aufgepasst: Auch wenn Quads als Motorrad angemeldet sind, benötigen sie eine Pkw-Vignette.
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Foto: Christian Hofer |
Ohne Pickerl kann es richtig teuer werden
Um die Zahlung zu beweisen wird eine Vignette benötigt. Es gibt sie klassisch zum Aufkleben oder digital. Wer von den Maut-Kameras oder bei Kontrollen ohne so einen Nachweis erwischt wird, sie falsch anbringt oder das Kennzeichen falsch eingibt, muss gleich vor Ort bei einer Kontrolle bezahlen oder mit einer Zahlungsaufforderung rechnen, wenn ihn eine der vielen Überwachungskameras erwischt hat.
Das kann teuer werden, auch,
wenn man mit
einem Mietwagen unterwegs ist. Denn für die Einhaltung der Bezahlpflicht ist
immer der Fahrer selbst verantwortlich. Der Vermieter kann
nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn dieser seiner Pflicht nicht
nachkommt. Beim Vermieter eingehende und eindeutig zuzuordnende Bußgeldbescheide gehen
an den Mieter weiter.
Wer ohne Pickerl auf einer österreichischen Autobahn erwischt wird,
muss eine „Ersatzmaut” zahlen. 120 Euro sind es bei
Pkw und Wohnmobilen, 65 Euro bei Motorrädern.
Wer sofort bezahlt (bar oder Kreditkarte) darf auch den darauffolgenden Kalendertag alle österreichischen Autobahnen ohne Vignette
befahren. Ist der fällige Betrag nicht direkt zahlbar, dann wird es deutlich teurer. Wer mit einer manipulierten Vignette unterwegs ist, muss mit Strafen bis 3.000
Euro rechnen.
ASFINAG Pressesprecher Alexander Holzedl könnte ohne Probleme jedes Jahr eine Hitparade der Vignettenausreden zusammenstellen. „Fahrzeuglenker können sehr kreativ
sein, wenn es um die Begründung geht, warum sie gerade zum
Zeitpunkt der Kontrolle keine gültige Vignette auf der
Windschutzscheibe kleben haben“, erzählt er uns.
Der Ausreden-Klassiker ist „die Vignette war als Geschenk
auf einer Weinflasche geklebt“, oft ist auch zu hören „mein Hund hat die
Vignette gefressen“. Doch egal wie und was, Ausreden oder Unwissen schützen nicht vor
einer Ersatzmaut.
Es gibt auch Ausnahmen
Der Bemautung des gesamten österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes hat seit dem 15. Dezember 2019 vier temporäre Ausnahmen, auf diesen Abschnitten ist das Befahren ohne Vignette möglich. Dabei handelt es sich um:1. die Mautstrecke A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
2. die Mautstrecke A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
3. die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
3. die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
4. die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (ist derzeit noch im Bau)
Bei Totalschaden oder Windschutzscheiben-Bruch (beispielsweise durch Steinschlag) gibt es nach dem Ausfüllen und Zusenden der erforderlichen Unterlagen vom ASFINAG Maut Service (www.asfinag.at) eine neue Vignette.
Anspruchsberechtigte Autofahrer mit Behinderung können eine kostenlose Digitale Jahresvignette beantragen. Mehr Informationen dazu sind hier zu finden: www.asfinag.at/gratisvignette
Immer richtig anbringen
Die Klebevignette muss vor Fahrtantritt korrekt am Fahrzeug angebracht werden, denn nur so kann sie von den Maut-Kameras als gültig erkannt werden.
Und so wird es gemacht:
1. zunächst die Fälschungsschutzfolie (erkennbar an den gekreuzten Balken) entfernen
2. nun die Vignette gut sichtbar von innen
an die Windschutzscheibe kleben, am besten am oberen Rand unterhalb
eines eventuellen Tönungsstreifens.
3. Motorradfahrer bringen die Vignette an fest angebrachten Teilen an, z.B. am Tank oder Gabelhorn.
Das richtige Anbringen am Auto/Motorrad zeigt auch dieses Video:
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