Am 1. Januar 2025 traten zahlreiche neue Regelungen im Straßenverkehr für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Wir haben hier mit Experten aus der Kfz-Branche Wichtiges zusammengefasst.
1. Führerschein
Wer 1971 oder später geboren wurde, noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar in das fälschungssichere Modell im Scheckkartenformat umtauschen. Sonst droht zehn Euro Bußgeld. Die Gültigkeit der neuen Fahrerlaubnis ist auf 15 Jahre begrenzt.
2. HU-Plakette
Klebt auf dem Kennzeichen eine orangefarbene Plakette, steht 2025 die Hauptuntersuchung (HU) an. Ist die Prüfung erfolgreich, gibt es eine gelbe Plakette, die bis 2027 gilt. 2025 neu zugelassene Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhalten eine braune Plakette, müssen erst in drei Jahren zur HU, also 2028.
Wird die HU um bis zu zwei Monate überzogen, ist ein Verwarngeld von 15 Euro fällig. Zwischen zwei und vier Monaten sind es 25 Euro, bei Überziehung bis acht Monate 60 Euro. Ist der Zeitraum länger, sind 75 Euro fällig, einen Punkt in Flensburg gibt es dann ebenfalls.
Wird die HU um bis zu zwei Monate überzogen, ist ein Verwarngeld von 15 Euro fällig. Zwischen zwei und vier Monaten sind es 25 Euro, bei Überziehung bis acht Monate 60 Euro. Ist der Zeitraum länger, sind 75 Euro fällig, einen Punkt in Flensburg gibt es dann ebenfalls.
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Jahr für Jahr ändert sich die HU-Plakette in einem festgelegten Farbturnus. Dieses Jahr ist Gelb dran. Foto: GTÜ |
3. Versicherungskennzeichen
Das bei Kleinkrafträdern, Rollern, S-Pedelecs und Leichtmobilen wird 2025 grün sein.
4.
Winter- und Ganzjahresreifen
Seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen
Straßenverhältnissen nur noch Pneus mit dem „Alpine“-Symbol genutzt
werden. Das Logo zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel.
5.
Gasprüfung
Flüssiggasanlagen im Wohnwagen und Wohnmobil müssen bis zum
19. Juni 2025 geprüft werden. Danach alle zwei Jahre unabhängig von der
HU.
6. Motorräder
Erstzulassungen sind nur noch mit Euro-Norm
5+ möglich. Reifen, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden,
benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die ist bei Kontrollen
vorzuweisen.
7. Dynamische Stromtarife
Wer eine Wallbox mit
intelligentem Messsystem hat, darf zu einem dynamischen Tarif wechseln.
Dann richten sich die zu zahlenden Beträge für den Strom laut AvD nach
an der Börse gehandelten Preisen.
8. Erhöhung der CO2-Steuer
Für Kraftstoffe sind ab 2025 pro Tonne deutlich mehr Steuern fällig: 55 Euro. Das bedeutet
für uns alle wieder einmal mehr Geld beim Tanken zu zahlen.
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