In Deutschland zugelassene Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Klebt eine grüne HU-Plakette am hinteren Kennzeichen, dann ist noch im Jahr 2024 eine Hauptuntersuchung fällig, denn die grünen Plaketten des Jahrgangs 24 verlieren am 31. Dezember ihre Gültigkeit.
Im kommenden Jahr sind alle Fahrzeuge mit orangefarbener Plakette zur Prüfung aufgerufen. Zur Hauptuntersuchung mitzubringen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor schließt die HU auch eine Abgasuntersuchung mit ein. Wurde diese bereits in einer Werkstatt durchgeführt, etwa bei einer Inspektion, ist der entsprechende Nachweis vorzulegen.
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Foto: Dekra |
In welchem Jahr die nächste
Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Farbe der Plakette an.
Dabei
steht Grün für 2024, Orange für 2025, Blau für 2026 und Gelb für 2027.
Bis zum Jahresende werden also in der Regel blaue Plaketten geklebt.
In
welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran,
welche Zahl auf der Plakette oben steht.
Wer die Fristen überzieht, dem
droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld.
Bei nachträglichen Änderungen am Fahrzeug ist das jeweilige Prüfzeugnis erforderlich, also zur Prüfung mitzubringen.
Extra-Tipp
von der Dekra:
Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten,
verlangt der Gesetzgeber eine erweiterte Hauptuntersuchung.
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