Nein Danke: Alkohol am Steuer ist im Straßenverkehr sehr gefährlich, auch beim Radeln

Am Abend noch mit Freunden ausgehen oder mit dem Partner ins Restaurant, wer kennt das nicht. Alkohol spielt da zumeist eine kleinere Rolle, manchmal auch eine größere oder zu große.  Nach einem Glas Wein oder zwei Flaschen Bier meinen viele, noch voll fahrtüchtig zu sein. Doch dieser Eindruck täuscht, denn in unserem Körper wirkt Alkohol wie ein Betäubungsmittel. Je mehr, desto spürbarer sind die Folgen.



(AS). Wer alkoholisiert am Steuer unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen. Das gilt nicht nur für Biker und Autofahrer, auch alle, die mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs sind haben dieselben Promillegrenzen im Straßenverkehr zu beachten. 

 

Ab ca. 0,3 Promille
Bereits ab diesem Level lassen Sehvermögen (vor allem in der Dämmerung) und Bewegungskoordination nach, der Widerstand gegen weiteren Alkoholkonsum sinkt ebenfalls.
Diesen Wert erreicht ein 80 kg schwerer Mann mit etwa 0,2 Liter Wein oder 0,5 Liter Bier.
 
Ab ca. 0,5 Promille 
Von hier ab nimmt die Reaktionsfähigkeit ab, insbesondere auf rote Signale. Die Geschwindigkeit wird falsch eingeschätzt, schlechter gehört, erste Anzeichen für einen Tunnelblick sind da.
 
Bei etwa 0,8 Promille 
Die Reaktionsgeschwindigkeit ist bei diesem Wert deutlich verlangsamt. Dazu kommen unter anderem Gleichgewichtsstörungen, das Gesichtsfeld ist noch stärker eingeschränkt.
 
Kein Kavaliersdelikt
Wer mit Alkohol am Steuer sitzt und erwischt wird (vielleicht sogar bei einem Unfall), kann auch zum Teil den Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz verlieren, muss durch sein Verhalten entstandene Schäden selber zahlen.
Bereits 0,3 Promille werden strafrechtlich geahndet, in manchen Fällen droht sogar unter diesem Wert eine Teilschuld (einem Unfallverursacher). So kann auch am nächsten Morgen auf der Fahrt zur Arbeit Restalkohol am Steuer zu strafrechtlichen Folgen führen.
Fahranfänger: Null-Promille

Seit 2007 gilt für Fahranfänger Null Promille in der zweijährigen Probezeit. Diese Regel wurde eingeführt, weil Fahranfänger und vor allem junge Menschen vergleichsweise häufig bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss auffielen. 

 

 

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