Recht im Ausland Teil 2: Mit dem Auto in den Dänemark-Urlaub, zurück ohne …

Viele wollen schnell an den Ferienort gelangen. Dabei werden auch schon mal Tempo-Beschränkungen ignoriert. Nicht selten, weil sie scheinbar unsinnig für die Verkehrssicherheit sind, oftmals ist das auch so. Doch das kann in einigen europäischen Ländern unschöne Folgen haben.


Auch bei Alkohol oder Drogen am Steuer drohen drastische Strafen.
In manchen Fällen muss das eigene Auto oder Motorrad am Urlaubsort sogar zurückbleiben, meldet das Goslar Institut nach eigenen Recherchen.

Harte Strafen in Dänemark

Nach der Schweiz, Italien, Österreich und Polen geht ab sofort auch Dänemark härter gegen zu schnell Fahrende und Alkoholsünder vor. 
Dort gibt es für den Tatbestand, bei dem ein Auto beschlagnahmt werden kann, den Begriff: „Vanvidsbilisme“. 
Zu Deutsch „wahnsinniges Fahren“. 

Dafür gilt seit 2021 das „Vanvidskørsel“-Gesetz. 
Als eine solche Wahnsinnsfahrt wird in unserem nördlichen Nachbarland eingestuft, wenn Fahrer mehr als 100 km/h zu schnell unterwegs sind oder ein Tempolimit um mehr als 100 Prozent überschreiten.

Bereits 3.200 Autos einkassiert

Aber auch ab zwei Promille sowie bei schweren Unfällen mit Personenschaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann das Auto in Dänemark beschlagnahmt werden. 

Das „Vanvidskørsel“-Gesetz erlaubt es zudem, Autos zu versteigern. 
Unabhängig davon, wem der Wagen gehört. 
Darüber entscheidet am Ende ein Gericht. 

Seit April 2021 bis 2023 sollen nach Angaben des dänischen Justizministeriums bereits rund 3.200 Fahrzeuge von Tempoüberschreitern eingezogen worden sein. 
So zum Beispiel der Wagen eines deutschen Ehepaares, das mit 107 km/h innerorts geblitzt wurde. 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug nur 50 km/h. Die Folge: Auto weg, versteigert, Heimreise im Zug.

20 Tage Knast, Auto versteigert

Ein anderes typisches Beispiel für das rigorose Vorgehen dänischer Behörden gegen so genannte Raser, das Schlagzeilen machte: 
2022 fiel der Polizei ein Sportwagen auf einer Autobahn mit mehr als 210 km/h statt der erlaubten 110 km/h auf. 
Ein Gericht verdonnerte ihn zu 20 Tagen Knast, das Auto wurde eingezogen und zugunsten der Staatskasse versteigert. 

Pikantes Detail in diesem Fall: Der Sportwagen gehörte dem Faher nicht, er war von einem Freund nur geliehen. Der wiederum hatte das Auto geleast. 
Dennoch landete es unter dem Hammer. 
Da kommt dann gleich mehrfach „Freude“ auf.


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