Recht im Ausland Teil 1: Mit dem Auto in den Italien-Urlaub, zurück ohne …

Viele wollen schnell an den Ferienort gelangen. Dabei werden auch schon mal Tempo-Beschränkungen ignoriert. Nicht selten, weil sie scheinbar unsinnig für die Verkehrssicherheit sind, oftmals ist das auch so. Doch das kann in einigen europäischen Ländern unschöne Folgen haben.


Auch bei Alkohol oder Drogen am Steuer drohen drastische Strafen.
In manchen Fällen muss das eigene Auto oder Motorrad am Urlaubsort sogar zurückbleiben, meldet das Goslar Institut nach eigenen Recherchen.

Urlaub in Italien

In Italien verliert ebenfalls seinen „fahrbaren Untersatz“, wer mit einem Blutalkoholgehalt ab 1,5 Promille ein Kraftfahrzeug bewegt. 
Dann wird das Auto oder Zweirad beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. 
Voraussetzung: das Fahrzeug gehört dem Fahrer. 
Sonst wird es beschlagnahmt und an den Halter zurückgegeben. 

In diesen Fällen verdoppelt sich allerdings das Fahrverbot in Italien, das normalerweise ein bis zwei Jahre beträgt. Hinzu kommen zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro Geldbuße sowie in Extremfällen sechs bis zwölf Monate Haft. 
Bei Fahren unter Drogeneinfluss können italienische Gerichte ebenfalls die Einziehung und Versteigerung eines Fahrzeugs veranlassen.

 

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