Mehr Assistenzsysteme in Neufahrzeugen: ab Juli schreibt die ‚Black Box‘ mit

Und schon wieder werden wir durch die EU weiter überwacht: „Big Brother is watching you ….“


George Orwells Roman '1984' (1949 veröffentlicht) spielt in der damals noch weit entfernten Welt von 1984, die aufgrund von absoluter elektronischer Überwachung zur Diktatur geworden ist.
Jeder Schritt ist vorbestimmt und wird überwacht. 

Der „Big Brother“ (personifizierte Technologie) ist allgegenwärtig, daher „Big Brother is watching you“, ein Zitat aus diesem Roman.

Allerdings, wenn's im Straßenverkehr gekracht hat, ist nicht immer eindeutig, wie der Unfall abgelaufen ist, woher die beteiligten Fahrzeuge kamen und wie schnell sie waren. 

Mehr Klarheit verspricht nun eine „Black Box", die in der EU von Juli 2024 an zusammen mit elektronischen Helfern wie Assistenten für Notbremsung, Temporegelung, Spurhalten, Rückwärtsfahren sowie Müdigkeitserkennung und Notbremslicht in allen Neufahrzeugen vorgeschrieben ist.

“Bei der 'Black Box' handelt es sich nicht um ein Gerät, also eine Hardware, sondern um eine 'Software-Funktion' eines Steuergerätes, welches die benötigten Daten über die Fahrzeugsensoren erhält und im Ablauf einer Verkehrskollision dauerhaft speichert. Das Airbag- Steuergerät ist aufgrund seiner Verbauposition für diese Aufgabe bestens geeignet", erklärt der Dekra-Unfallanalytiker Pavlos Triantafyllidis.

Der ‚Event Data-Recorder' (EDR), so die offizielle Bezeichnung, kann detektieren, um welche Art von Unfall - Frontal, Heck, Seite, Fußgänger – es sich handelt und Daten vor sowie nach der Kollision aufzeichnen. 

Dazu zählen Aktivitäten des Fahrers wie Lenken, Bremsen oder Beschleunigen, aber auch Fahrzeugdaten wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl, ABS- oder ESP- Regelung und die Verzögerung nach der Kollision. 

Diese Daten werden über einen Zeitraum von circa fünf Sekunden vor und rund eine halbe Sekunde nach dem Unfall aufgezeichnet.

Die Einführung der Black Box soll die Möglichkeiten, Unfälle aufzuklären verbessern.
Das EDR-System ist immer aktiv, ein Eingriff durch den Fahrer nicht möglich. 

Werden nach einem Unfall im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen die EDR-Daten ausgelesen, empfiehlt es sich, als Betroffener einen Anwalt hinzuzuziehen und die Analyse der Daten durch einen Sachverständigen zu verlangen oder zu beauftragen. 
Dieser wird die Situation am Unfallort und die Realspuren in seine Berechnungen einfließen lassen.

Pavlos Triantafyllidis:
„Die EDR-Daten liefern immer nur einen Hinweis, wie sich ein Fahrzeug angenähert und wie sich der Fahrer verhalten haben könnte. Es können Zeitdifferenzen zwischen dem realen Ablauf und der Aufzeichnung auftreten, wodurch es möglich ist, dass Angaben im zeitlichen Ablauf fehlinterpretiert werden.“ 

Eine Auswertung der EDR-Daten macht daher nur in Verbindung mit einem unfallanalytischen Gutachten Sinn. 
Das kann teuer werden.



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