Wer im Ausland mit seinem Wagen falsch parkt oder zu schnell fährt muss mit teureren Bußgeldern als bei uns rechnen, die sind in vielen Ländern oft deutlich höher.
Der ADAC hat hier einige Preise zu verschiedenen Verstößen zusammengestellt.
Zu schnell unterwegs
Mit einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h landet man in
Frankreich bei einem Bußgeld von 135 Euro. In Italien werden sogar 175
Euro fällig.
Besonders tief in die Tasche greift einem Norwegen, wo bei diesem Tempo mit 620 Euro zur Kasse gebeten wird.
Zum
Vergleich: In Deutschland kosten 20 km/h zuviel ab 60 Euro.
Rot missachtet
Fährt man bei Rot über die Ampel, langt vor allem Norwegen erneut
besonders heftig zu: 850 Euro werden hier für einen Rotlichtverstoß fällig.
Ähnlich hoch ist es in Griechenland: 700 Euro.
Auch in
Kroatien muss man mit mindestens 390 Euro tief in die Tasche greifen.
Die Niederlande verlangen 300 Euro.
In Spanien geht es bei 200 Euro los.
In Italien fängt das bei 170 Euro an.
In Deutschland bei 90 Euro.
Falsches Parken
Auch das wird im Ausland zum Teil deutlich stärker sanktioniert als in Deutschland.
Während
man hierzulande bei einem Parkverstoß mit zehn bis 110 Euro rechnen
muss, werden in Spanien oder Rumänien bis zu 200 Euro fällig.
Polen (125 Euro) und die Niederlande (120 Euro) sind ebenfalls mit verhältnismäßig hohen Bußgeldern dabei.
Nicht zur Seite legen
Der ADAC rät, Knöllchen aus dem Ausland nicht zu ignorieren.
Stimmt der
Vorwurf, dann besser umgehend zahlen.
In manchen Ländern werden Rabatte bei Schnellzahlung gewährt.
Teils sogar hohe Rabatte.
Bußgelder aus fast allen
EU-Staaten können auch in Deutschland ab einer Grenze von 70 Euro
nachträglich vollstreckt werden.
In Österreich fällige Bußgelder sogar
schon ab einer Höhe von 25 Euro.
Vorsicht bei Schreiben von privaten
Inkassofirmen.
Solange
es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen wie Tempo-,
Rotlicht- oder Parkverstöße handelt, dürfen nur Behörden polizeiliche
Geldbußen grenzüberschreitend eintreiben.
In Deutschland müssen
ausländische Behörden hierfür das Bundesamt für Justiz um
Vollstreckungshilfe bitten.
Billig ist das nicht, auch wenn es sich nur um ursprünglich 25 Euro handelt.
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