Schlecht für die Umwelt und den Geldbeutel: Auto warmlaufen lassen bringt nichts Gutes

Nicht nur im Winter an kalten Tagen sieht man es immer wieder: hier und dort stehen Autos mit laufenden Motoren, damit meinen viele ihrem vierrädrigen Alltagsgefährten etwas Gutes zu tun. Doch genau das Gegenteil ist der Fall und nicht nur das. Das haben wir uns hier ein wenig näher angeschaut. 
     von Achim Stahn

Eigentlich sollte es jeder wissen: Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen ist bei uns schon lange verboten. Auch im Winter zum Freikratzen der zugefrorenen Scheiben. Wer dabei erwischt wird, muss mit 80 Euro Bußgeld rechnen. Noch dazu bringt es nicht viel: Denn im Stand braucht der Motor sogar länger, um sich aufzuwärmen. Egal, ob Winter oder sonstige Jahreszeit. 

Kein „Kavaliersdelikt“: Unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand ist laut Straßenverkehrs-Ordnung verboten und wird mit 80 Euro Bußgeld bestraft.      Foto: Luis Quintero

Einen Motor durch Warmlaufenlassen auf Betriebstemperatur zu bringen, das funktioniert so auf die Schnelle nicht. Diesem Thema haben sich immer mal wieder in den vergangenen Jahren Ingenieure gewidmet, auch beim ADAC. 
Dort zeigen erneut im vergangenen Winter durchgeführte Tests, dass Fahrzeuge durch das Laufenlassen ihres Benziners oder Diesel im Stand nicht besonders warm werden. 
Nach vier Minuten bei -10 Grad Außentemperatur erreicht das Motoröl gerade einmal -7 Grad. 
Auch die Heizung im Innenraum zeigt sich dann mit etwa 13 Grad nur als laues Lüftchen. 
Dafür wurden aber schon etwa 0,1 Liter Sprit verbrannt und entsprechende Abgas-Emissionen aus dem Auspuff gepustet. 
 
Foto: Racool Studio

Hintergrundwissen zur Warmlaufphase

Die bewegten Teile in einem Hubkolbenmotor müssen ausreichend geschmiert werden, um übermäßigen Verschleiß zu vermeiden. Dies funktioniert jedoch beim Kaltstart nicht besonders gut, denn:
- kaltes Schmieröl ist wesentlich zähflüssiger als bei normaler Betriebstemperatur
- nicht alle kritischen Stellen (z.B. Gleitlager) werden dann gut mit Schmieröl versorgt

Die Zeit vom Kaltstart bis zum Erreichen der normalen Betriebstemperatur wird technisch als Warmlaufphase bezeichnet. Neben dem hohen Verschleiß tritt in der Warmlaufphase auch erhöhte Reibung zum Beispiel an den Kolbenwänden auf, was erhöhte Energieverluste nach sich zieht. Mit diesen Folgen:
- der Wirkungsgrad des Motors wird deutlich schlechter
- der Verbrauch steigt deutlich an.

Beim Laufenlassen im Stand ist die Warmlaufphase besonders lang. 
Das Motoröl braucht deutlich mehr Zeit, um seine ideale Betriebstemperatur zu erreichen. 
Klingt harmlos, doch ist es nicht. 
Denn dadurch erhöht sich die Reibung im Motor, somit der Verschleiß. 
 
Ist der laufende Motor kalt, gelangt zudem viel unverbrannter Kraftstoff in die Zylinder, was die Schmierung verschlechtert, der Benziner oder Diesel muss noch mehr leiden. 
Schlecht für die Umwelt ist das ebenfalls, denn beim unnötigen Warmlaufen stößt der Wagen im noch kalten Zustand die doppelte bis dreifache Menge an Abgasen aus. 
Besser ist, unmittelbar nach dem Starten sofort losfahren, die Antriebsquelle dabei nur gering belasten. Das bedeutet vor allem: nur mit moderaten Drehzahlen unterwegs sein. 
Das ist echtes Warmfahren. 

... das macht 80 Euro ...

Doch nicht nur beim Warmlaufen im Stand entstehen unnötige Kosten und Emissionen, auch sonst scheinen sich leider viel zu viele nicht um die Konsequenzen ihres Handels zu kümmern. 
An jeder Tankstelle ist das zumeist am Morgen gut zu erleben. Mal eben „kurz“ anhalten, einen Kaffee, Zigaretten oder die Zeitung bezahlen, raus geht es zum Auto, das dort mit laufendem Motor wartet. 
 
Auch an anderer Stelle ist das immer wieder zu sehen, beim Supermarkt ebenso wie vor der Post, wo der Fahrer oder die Fahrerin „nur“ auf den ausgestiegenen Beifahrer warten. „Der kommt gleich wieder“, ist die typische Antwort. 
Aus nahezu allen Alters- und Berufsgruppen, wie mir immer wieder Polizisten berichten. 
Die ältere Generation fällt hier allerdings kaum auf. 
80 Euro Bußgeld plus Verwaltungsgebühr können bei unnötigem Laufenlassen des Autos und dem damit verbundenen ebenfalls unnötigen Lärm und der vermeidbaren Abgasbelästigung laut Straßenverkehrsordnung fällig werden.

 

 

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