Die EU hat sich einmal wieder einiges ausgedacht um die Autofahrer noch weiter in vielen Bereichen zu bevormunden.
Ab dem 7. Juli 2024 können einzelne Neuwagen nur dann erstzugelassen werden, wenn bestimmte Assistenzsysteme an Bord sind.
Das ist die zweite Stufe von EU-Vorgaben.
Weitere folgen.
Müssen an Bord sein
Schon vor zwei Jahren sind bei den Regeln der Typzulassung von Modellreihen folgende technische Anforderungen ergänzt worden, die immer an Bord sein müssen:
- „Geschwindigkeitsassistent“ nervt den Fahrer per Anzeige bzw. akustischem Piep-Piep-Signal, wenn er eine geltende Tempobegrenzung übertritt.
Allerdings darf die Funktion abschaltbar sein und der Fahrer muss seine Geschwindigkeit weiterhin frei wählen können.
Doch: Bei jedem neuen Motorstart geht das Piepsen wieder los.
- „Notbremsassistent“ muss in der Lage sein, vor dem Fahrzeug befindliche statische Objekte und sich bewegende Fahrzeuge zu erkennen und im Bedarfsfall selbständig bremsen können. Eine im Prinzip gute Idee, doch im Alltag kommt es immer wieder zu Fehlfunktionen und unnötigen Bremsaktionen.
„Notbremslicht“ zeigt dem nachfolgenden Verkehr eine starke Bremsverzögerung mit ABS-Aktivierung durch gleichzeitiges Aufleuchten der Bremsleuchten und des Warnblinkers an.
- „Rückfahrassistent“ soll dem Fahrer beim Rückwärtsfahren Informationen über Personen und Objekte geben, die sich hinter dem Fahrzeug befinden.
Der AvD macht darauf aufmerksam, dass mit einer Änderung der StVO ein Abschaltverbot von Abbiegeassistenten bei Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingeführt werden sollte.
Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Allerdings wurden die dazu notwendigen Änderungen im vorgelagerten Straßenverkehrsgesetz im November 2023 überraschend im Bundesrat abgelehnt.
Das Gremium bemängelte fehlende vorrangige Stellung der Sicherheit des Verkehrs im Gesetzeswortlaut.
Der Bundestag hat es nun in der Hand, durch Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundesrat die Gesetzesvorhaben vor dem Scheitern zu bewahren.
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