Ab sofort müssen Autohändler neue Verkaufslabel an Neuwagen anbringen. Auf diese Verordnung hat der Autohandel bereits seit 2018 gewartet.
Die Vorgehensweise ähnelt der übers Wochenende abgeschafften staatlichen Kaufhilfe für Elektroautos.
Grund diesmal ist die neue Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw (Pkw-EnVKV), die am vergangenen Freitag (23. Februar) in Kraft trat.
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Foto: Dena |
Das erinnert laut Brancheninfo „kfz-betrieb“ an die Hauruckaktion des Ministeriums beim Umweltbonus: heute verkündet und morgen schon weg.
So sollte die Politik nicht mit den Unternehmen umgehen.
kfz-betrieb“ kommentiert weiter:
„Man fragt sich, warum tut sie es doch? Will sie brüskieren oder sind Verantwortliche überfordert und können die Folgen ihres Tuns nicht abschätzen?“
Innerhalb eines Tages tritt die Novelle der Pkw-EnVKV in Kraft. Autohersteller und -händler müssen sofort die neuen Label aus dem Hut zaubern, wenn sie nach dem 23. Februar Neufahrzeuge erstmals zum Verkauf anbieten – egal ob auf Onlinebörsen, im Showroom oder in der Werbung.
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