Spanische Marke Cupra erweitert die Werksgarantie ab sofort auf fünf Jahre


Die Garantie gilt für alle Neufahrzeuge, die in Deutschland verkauft werden. Sie beginnt mit der Übergabe oder ab dem Datum der Erstzulassung. 

 

Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt hin zu einer noch besseren Kundenbetreuung.
Zwei Jahre beträgt die Garantie unabhängig von der Kilometerleistung.
Sie endet entweder nach fünf Jahren oder bei 150.000 Kilometer Gesamtlaufleistung.

Cupra Formentor VZ5    Foto: Gerolf Ermisch

Cupra Ateca

Acht Jahre Garantie auf Hochvoltbatterie
E-Modellen mit einer Hochvoltbatterie (z.B. Cupra Born) garantiert das Werk, dass diese abhängig von Fahrleistung und Fahrzeugalter noch eine Mindest-Akkuleistung im Vergleich zur Kapazität bei Auslieferung hat.
 
Die Garantie auf die Batterie-Power ist gestaffelt:
1. Bis 60.000 km oder drei Jahre nach Erstauslieferung = mindestens 78 Prozent
2. Bis 100.000 km oder fünf Jahre nach Erstauslieferung = mindestens 74 Prozent 
3. Bis 160.000 km oder acht Jahre nach Erstauslieferung = mindestens 70 Prozent 

Rein elektrisch unterwegs: der Cupra Born        Foto: Achim Stahn

 

 

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