Auch im Jahr 2024 gab und gibt es einige Änderungen, die
Autofahrer zu beachten haben und wissen sollten. Das betrifft auch die
Hauptuntersuchung (HU).
Was sich genau geändert hat und was zu beachten ist, erläutern hier Experten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, hierzulande größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger.
Jahr für Jahr ändert sich die HU-Plakette in einem festgelegten Farbturnus. Wer 2024 mit seinem Fahrzeug an einem Prüfstützpunkt vorfährt, erhält eine blaue Plakette mit der Jahreszahl 2026, wenn alle technischen Prüfungen bestanden sind.
Das Farbenspiel der HU-Plaketten
folgt seit 1980 einem festen und sich ständig wiederholenden Takt. Die
Reihenfolge lautet Blau – Gelb – Braun – Rosa – Grün – Orange.
Sind alle
sechs Farben vergeben, beginnt die Abfolge von vorn.
Bedeutet zugleich:
Wer am hinteren Kennzeichen seines Autos eine grüne Plakette sieht,
muss 2024 zur HU.
Wenn etwa bei einer
Verkehrskontrolle auffällt, dass der gekennzeichnete Monat der
Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen ist, muss der
Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
Bei vier bis acht
Monaten Überziehung, sind es 60 Euro plus 1 Punkt im
Zentralregister.
Die Prüforganisation setzt bei einer verspäteten
Vorführung selbstverständlich kein Bußgeld an. Allerdings ist sie zu
einem Aufpreis von 20 Prozent auf den HU-Preis verpflichtet, sollte der
korrekte Termin um mehr als zwei Monate überschritten sein.
Wer hätte das gewusst?
Die Hauptuntersuchung für alle Pkw, Lkw und Motorräder wurde
zum 1. Dezember 1951 erstmals eingeführt.
Sie ist damals wie heute ein wichtiger Beitrag für
die Sicherheit im Straßenverkehr. Inzwischen auch für umweltbewusste Fahrzeuge.
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