Viele bei uns sind auf eine Sehhilfe angewiesen, sie müssen daher beim Autofahren eine Brille oder Kontaktlinsen tragen. Ein Sehtest ist für jeden verpflichtend, um den Führerschein zu erwerben. Wer nur mit Sehhilfe die geforderte Sehleistung von 70 Prozent erreicht, erhält darin einen entsprechenden Vermerk.
Wer ohne die entsprechende Sehhilfe von der Polizei bei einer Kontrolle erwischt wurde, dem droht ein Verwarngeld von 25 Euro.
Aber auch, wenn die „falsche“ Sehhilfe getragen wird, droht unter Umständen eine Strafe.
Denn: Steht
im Führerschein explizit, dass beispielsweise eine Brille benötigt
wird, dann ist das Fahren mit Kontaktlinsen nicht gestattet.
Ob Fahrer eine Brille oder Kontaktlinsen zum Fahren tragen müssen, kann
die Polizei über die so genannte Schlüsselziffer auf der Rückseite des
Führerscheins erkennen.
Nur
mit den Schlüsselziffern 01 (Korrektur des Sehvermögens und/oder
Augenschutz) oder 01.06 (Brille oder Kontaktlinsen) im Führerschein
dürfen sie beides tragen.
Es ist jedoch möglich, den Führerschein umschreiben zu lassen und beispielsweise Kontaktlinsen nachzutragen.
Extra-Tipp von Wolfgang Müller, Rechtsexperte der Ideal Versicherung:
„Wer
etwa nach einer Laser-Operation keine Sehhilfe mehr benötigt, sollte
den Vermerk im Führerschein streichen lassen. Sonst droht bei
Nichttragen ebenfalls ein Verwarngeld.“
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