Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen will, benötigt dafür einen speziellen Führerschein. Seit 1998 regelt bei uns die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), wer bestimmte Kraftfahrzeuge fahren darf.
Zur europaweiten Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen wurde am 19. Januar 2013 eine neue Verordnung erlassen,.
Set dem Tag gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen.
Die Führerscheinklassen
Allgemein sind diese nach Fahrzeugtypen unterteilt.
Der Buchstabe A steht dabei für das kleinste Fahrzeug, das Motorrad.
Jeder weitere Buchstabe steht für ein größeres Fahrzeug.
So ergibt sich folgende Übersicht:
A steht für Kraftrad/Motorrad
B steht für Pkw
C steht für Lkw
D steht für Bus
E steht für Anhänger
Außerdem gibt es in Deutschland bei den Führerscheinklassen noch die Buchstaben M, L, S, T.
Eine gängige Merkhilfe für die Bedeutung dieser ist:
M steht für Moped (Kleinkrafträder bis 45 km/h)
L steht für Landwirtschaft (Zugmaschinen bis 40 km/h)
S steht für Spaß (z. B. Trikes, Quads bis 45 km/h)
T steht für Traktor (Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen bis 60 km/h)
M steht für Moped (Kleinkrafträder bis 45 km/h)
L steht für Landwirtschaft (Zugmaschinen bis 40 km/h)
S steht für Spaß (z. B. Trikes, Quads bis 45 km/h)
T steht für Traktor (Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen bis 60 km/h)
Die nationalen Führerscheinklassen sind nur in Deutschland gültig.
Sie sind auf dem Führerschein kursiv geschrieben.
Seit 2013 werden keine Fahrerlaubnisse für die Klasse S mehr erteilt.
Die so genannten Leichtmobile dürfen mit der neuen Klasse AM gefahren werden.
Das sind 2- oder 3-rädrige Kraftfahrzeuge sowie 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Den oben gezeigten Topolino von Fiat können so auch 15-Jährige fahren.
Gewichtsvorgaben beim Wohnmobil
Urlaub mit dem Wohnmobil ist beliebt, viele leihen sich erst einmal ein Fahrzeug.Dabei spielt richtige Führerscheinklasse eine wichtige Rolle, auch wenn das Auto einen Caravan ziehen soll.
Welcher Führerschein für Wohnmobile benötigt wird, ist von der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs abhängig.
Das zulässige Gesamtgewicht steht in den Fahrzeugpapieren. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B) zu fahren.
Bei höherem Gewicht sind Führerschein Klasse C oder C1 nötig.
Achtung: Das Fahren ohne gültige oder vorhandene Fahrerlaubnis wird mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie drei Punkten im Zentralregister in Flensburg bestraft.
Vorteil für Ältere
Wer noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzt, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen führen.
Gilt auch, wenn der graue oder rosafarbene Papierführerschein gegen einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat umgetauscht wurde.
Denn in diesem Fall greift die so genannte Besitzstandsregelung.
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