Seit Juni 2025 muss die Flüssiggasanlage in Wohnwagen und Wohnmobilen wieder eine Gasprüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 absolvieren. Die ist bei Inbetriebnahme und danach im Abstand von 24 Monaten vorgeschrieben.
Neufahrzeuge müssen somit bereits nach zwei Jahren erneut zur Prüfung kommen.
Darüber hinaus ist eine Prüfung auch immer dann erforderlich, wenn die Gasanlage technisch geändert wurde.
Gasprüfungen aus der Zeit vor Inkrafttreten der neuen Vorschrift bleiben weiterhin gültig.
Bei erfolgreicher Prüfung wird neben dem Kennzeichen am Heck eine spezielle Prüfplakette angebracht.
Bei Verstößen drohen Verwarnungsgelder in Höhe von 15, 25 oder 60 Euro, abhängig von der Dauer einer Terminüberschreitung.
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