Neue Kaufprämie für E-Autos gilt seit dem 1. Januar 2026

Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln. Damit sollen mehr Privatpersonen der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität ermöglicht werden. Doch wie wir es nicht anderes kennen, konnten sich die beteiligten Parteien nicht einigen. So verstrich der erste Januar ohne das etwas passierte. Erst am 19. Januar wurde offiziell eine Verlautbarung veröffentlicht.
    von Achim Stahn 

 

Nun ist das neue Förderprogramm von E-Neuwagen für Privatpersonen konkret.
Das Geld dafür kommt von allen Steuerzahlern.  
 
Wer ein Elektroauto, bestimmte Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) neu zulässt, kann Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. 
Gestaffelt nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiengröße.  
 
Das gilt auch rückwirkend, für alle ab dem 1. Januar 2026 gekauften Fahrzeuge.
Egal, ob bereits zugelassen oder noch nicht.
Allerdings: Das Portal für den Antrag öffnet höchstwahrscheinlich erst in vier Monaten. 
Der Käufer wird so von der Politik in Vorleistung gezwungen. 
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?
 
Kritik ist auch sonst zu hören. 
Denn eine Neuwagenförderung hilft fast ausschließlich jenen, die es sich ohnehin leisten können neu zu kaufen oder zu leasen. 

Außen vor gelassen, werden alle, die wirklich auf einen bezahlbaren Einstieg angewiesen sind. 
Mit ihren Steuerzahlungen finanzieren sie den anderen dann die Fördersumme.
 

Förderfähig sind sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen. 
Die bereitgestellten drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren. 
Na ja, so genau weiß man das an den Schreibtischen in Berlin nicht. 
Ein Plan, was nach der Förderung passiert, gibt es natürlich auch nicht. 
Was dann passiert ist doch klar, die Verkäufe von Neuwagen brechen ein, der Gebrauchtwagenmarkt füllt sich massiv. 
 
Blamabel: Das Online-Portal für Förder-Anträge (auch rückwirkend) wird wohl erst im Mai 2026 freigeschaltet.  
 

So viel Euro gibt es dazu 

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis. 
Geförderte Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate im Besitz des Käufers bleiben. 
-  3.000 Euro gibt es für batterieelektrische Modelle
- 1.500 Euro gibt es für Plug-In-Hybride und Range Extender die nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder elektrisch mindestens 80 Kilometer weit kommen. 
 
Ab dem 1. Juli 2027 wird eine Umstellung der Förderung für Plug-in-Hybride geprüft. Die soll sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientieren. 

Soziale Staffelung: das ist zu beachten 

Einkommensgrenze: 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. 
Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. 
Die Summe entspricht ungefähr mtl 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren. 
Die Einkommensgrenze erhöht sich je Kind um 5.000 Euro bis maximal 90.000 Euro.
 
Bonus für Haushalte mit maximal 60.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen: 1.000 Euro
Bonus für Haushalte mit maximal 45.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen: 2.000 Euro
Bonus: Pro Kind erhöht sich die Fördersumme um 500 Euro (maximal 1.000 Euro). 
 
Fazit: Je nach Fahrzeug, Familiengröße und Einkommen liegt die Förderung somit zwischen 1.500 und 6.000 Euro.
Die soziale Staffelung gilt für Kauf und Leasing. 
Auch beim Leasing kann ein reinen Elektroautos mit bis zu 6.000 Euro unterstützt werden.

So werden die Anträge gestellt

Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. 
Der muss spätestens ein Jahr nach Zulassung erfolgen. 

Zur Verkürzung der Bearbeitungszeit wird alles möglichst digitalisiert umgesetzt.
Alle Unterlagen (z.B. Einkommensteuerbescheid) können in digitaler Form eingereicht werden.

 

 

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