Die Vorweihnachtszeit ist für viele die schönste Jahreszeit. Um so richtig in Feiertagslaune zu kommen, sieht man vielerorts festlich geschmückte Bäume und in den Vorgärten oft große beleuchtete Weihnachtsdekoration. Doch wer hierzu noch etwas besorgen will, sollte für einen sicheren Transport sorgen.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt einige Vorsichtsmaßnahmen, damit auch sperrige Einkäufe sicher zuhause ankommen und die Fahrt für alle Verkehrsteilnehmer sorgenfrei erfolgt.
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| Foto: TÜV Süd |
Im Idealfall sollten größere Objekte, wie Tannenbäume, im Innenraum eines Fahrzeugs befördert werden.
Eingewickelt und bei umgeklappter Rückbank mit dem Stamm nach vorne, am besten gegen die Rückseite des Beifahrersitzes.
Dann noch mit Gurten befestigen.
Aufgrund des möglichen Nadelverlusts empfiehlt es sich, eine Decke unterzulegen.
Sollte die Baumspitze mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinausragen, muss sie mit einem roten Tuch oder einer kleinen Leuchte gekennzeichnet werden.
Wichtig: Rückleuchten bzw. das Kennzeichen dürfen nicht überdeckt werden, müssen gut sichtbar bleiben.
Sollte die Kennzeichnung des Überhangs fehlen, droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.
Sicherheit geht immer vor
Ist der Festtagsschmuck zu groß für den Kofferraum, kann er alternativ auch auf dem Dach transportiert werden, aber nur mit einem entsprechenden Dachgepäckträger.
Hierbei gilt ebenfalls: Baum mit dem Stamm in Fahrtrichtung anbringen und mit Gurten sehr gut befestigen.
Wichtig: diese Ladung darf vorne und seitlich nicht über das Auto hinausragen.
Denn schwere und sperrige Gegenstände, die nicht ausreichend gesichert sind, können für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden.
Daher gilt hier absolute Vorsicht.
Der AvD rät zudem, Fahrstrecken mit dem unhandlichen Gepäck möglichst kurz zu halten.
Achtung: Eine komplett fehlende Ladungssicherung kann eine Strafe nach sich ziehen.
In diesem Fall mindestens 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
Auch ein verlorener Baum kostet Bußgeld.
Verkehrsbehinderungen durch verlorene Ladung: 35 Euro
Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar einem dadurch verursachten Unfall kann dies bis auf 75 Euro und einen Punkt in Flensburg steigen.
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