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Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über die neuen Vorschriften und Steuerregelungen, auf die sich Autofahrer 2026 einstellen müssen.
E-Autos steuerbefreit bis 2035
Eine positive Nachricht für E-Autofahrer stellt die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 dar.Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen bis Ende 2030 neuzugelassene E-Autos oder auf elektrische Antriebe umgerüstete Fahrzeuge die Steuer nicht zahlen.
Die Freistellung war bisher bis 2025 befristet. Der Befreiungszeitraum umfasst maximal zehn Jahre bis 2035 und gilt auch bei Halterwechseln.
E-Auto-Förderung der Bundesregierung
Erhöhung der Pendlerpauschale
Zum 1. Januar 2026 wird nach dem Willen der Bundesregierung die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht.
Steuerpflichtige mit geringen Einkünften erhalten auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie. Die Gespräche des Bundes mit den Ländern wegen zu erwartender Steuermindereinnahmen sind Anfang Dezember 2025 noch nicht abgeschlossen.
Noch teurer: höhere CO₂-Steuer
Die sogenannte CO₂-Steuer auf Kraftstoffe wird 2026 von einem Festbetrag auf einen Preiskorridor zwischen 55 Euro (aktueller Preis) und 65 Euro pro Tonne in einer sogenannten Versteigerungsphase umgestellt.
Die Emissionen aus den Brennstoffen sind mit Emissionszertifikaten bepreist, die gehandelt werden können.
Ab 2028 soll das europäische Handelssystem ETS 2 die nationale Regelung ablösen. Mögliche Folgen für Verbraucher sind Spritpreissteigerungen im einstelligen Cent-Bereich pro Liter.
Euro-7-Norm ab November 2026
Ab dem 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für typgenehmigte, neu auf den Markt kommende Pkw- und leichte Transporter-Modelle.
Ab November 2027 sind dann alle neuzugelassenen Fahrzeuge der genannten Klassen erfasst.
Hersteller müssen sicherstellen, dass Akkus nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometern noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Das weltweit einheitliche Prüfverfahren (WLTP-Test) wird zudem um den Verbrauch bei einer Temperatur von minus 7 Grad ergänzt.
Nächste Stufe bei Fahrzeugsicherheitssystemen
Im System der EU-Fahrzeugsicherheitssysteme tritt ab dem 7. Juli 2026 bei allen Erstzulassungen die nächste Stufe (C) in Kraft.
Das betrifft etwa Notbremssysteme. Jetzt müssen auch Fußgänger und Radfahrer selbsttätig erkannt und das Auto bei drohender Kollision automatisch gebremst werden.
Zudem haben die Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen einen verbesserten Kopfaufprallschutz bei ihren Neuwagen nachzuweisen, um Unfallfolgen vor allem von Fußgängern und Radfahrern zu mindern.
Aktualisierte Typklassen in der Kfz-Versicherung
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat die neuen Einstufungen der versicherten Fahrzeuge in Typ- und Regionalklassen für 2026 bekannt gegeben.
Änderungen im Verbraucher- und Produkthaftungsrecht
Das Bundesjustizministerium hat den Widerruf per Schaltfläche (Button) bei Online-Verbraucherverträgen für Juni 2026 angekündigt.
Ab diesem Zeitpunkt sieht das Gesetz bei Finanzdienstleistungen vor, dass die Informationspflichten der Anbieter erweitert werden und der Widerrufszeitraum für Verbraucher auf 12 Monate begrenzt ist.
Die Pflicht zur Bereitstellung von Vertragsbedingungen in Papierform entfällt.
Ein neues Produkthaftungsgesetz bezieht ab Dezember 2026 künftig Software und KI unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung in die Haftungsregelungen ein.
Zu diesen ganzen Neuerungen schrieb uns kürzlich als seine Vorahnung eine Leserin unseres Blogs:
„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …“
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