Autofahrer aufgepasst: das ändert sich 2026 für unsere Fahrzeuge und im Verkehr

Ab 2026 gelten in Deutsch­land und der Europäischen Union (EU) diverse Rege­lun­gen, die für Fahrzeughalter, Unterneh­men oder Fahr­schu­len relevant sind.



Wir geben hier zusammen mit der GTÜ (Gesellschaft für Techni­sche Überwachung) einen ersten Überblick – mit Fokus auf Sicherheit und Haupt­un­ter­suchung. 

Führerschein
Wer seinen in den Jahren 1999 bis 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 in den fäl­schungs­siche­ren Kartenfüh­rer­schein um­tauschen. Wer nach diesem Fristdatum bei einer Kontrolle noch das alte Dokument vorzeigt, riskiert ein Ver­warngeld von zehn Eu­ro, muss zudem den neuen Füh­rerschein nachreichen. Sonst droht erneut Bußgeld.

Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Die Gebühr be­trägt 25 Euro. In gut einem Jahr läuft dann die nächste Frist ab: am 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.


Hauptuntersuchung
Fahr­zeuge mit blauer HU-Plakette am Kennzeichen müssen 2026 zur HU nach Paragraf 29 StVZO vorgeführt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine braune Pla­kette ausgegeben, das Fahr­zeug ist dann 2028 erneut fällig.

Für 2026 erstmals zugelas­sene Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) gilt eine Drei-Jahres-Frist, sie erhalten 2026 die rosafarbene Pla­kette.

Digitaler Kfz-Schein
Bereits vor einigen Wochen hat das Kraftfahrt-Bundesamt die kostenlose Handy-App „i-Kfz“ veröffentlicht. In ihr las­sen sich unter anderem Kfz-Scheine digital hinterlegen. Wenn das korrekt erfolgt ist, genügt bei Verkehrskontrollen innerhalb Deutschlands das Vorzeigen per App – Pa­pier­do­kumente bleiben zuhause. 
 
Umwelt und Kosten 
Ab 29. November 2026 soll der stu­fenweise Start der Abgas­norm Euro 7 für Erstzulas­sun­gen neu entwickelter Pkw und leichter Transporter beginnen. Vom 29.11.2027 an gilt die von allen Betroffenen massiv kritisierte Norm für alle neu zugelas­se­nen Fahrzeuge die­ser Klassen. Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge fol­gen Vorgaben ab 2028/2029.

Im Zuge der ebenfalls stark kritisierten CO₂-Bepreisung steigt der nationale CO₂-Preis für Benzin und Diesel ab Ja­nuar 2026. Der Korridor liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂, was spürbare Teu­erungen an der Zapfsäule er­warten lässt. Für rein elek­trische Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis für die redu­zierte Besteuerung („0,25-Regelung“) von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.

Betrieb und Kontrolle
Für den gewerblichen grenzüber­schreitenden Verkehr sind ab dem 1. Juli 2026 intelligente Fahrten­schreiber für Lkw und Trans­porter ab 2,5 Tonnen Gesamt­gewicht Pflicht.
 
Elektronik und Assistenz­systeme
Der EU-Notruf eCall wird modernisiert. Ab 2026 erhalten neu entwickelte Pkw und leichte Transporter ihre Typgenehmigung nur, wenn der „Next Generation eCall“ verbaut ist. Das System er­setzt die bisherige Technik auf 2G-/3G-Basis, erhöht Ver­füg­barkeit und Genauigkeit.

Ein weiterer EU-Irrsinn: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mit älteren eCall-Systemen mehr zuge­lassen werden. Fraglich ist, inwieweit alte eCall-Systeme abgeschaltet werden und sich das auf die Zulassung aktueller Fahrzeuge auswirkt.


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