Ab 2026 gelten in Deutschland und der Europäischen Union (EU) diverse Regelungen, die für Fahrzeughalter, Unternehmen oder Fahrschulen relevant sind.
Wir geben hier zusammen mit der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) einen ersten Überblick – mit Fokus auf Sicherheit und Hauptuntersuchung.
Führerschein
Wer seinen in den Jahren 1999 bis 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 in den fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. Wer nach diesem Fristdatum bei einer Kontrolle noch das alte Dokument vorzeigt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro, muss zudem den neuen Führerschein nachreichen. Sonst droht erneut Bußgeld.
Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Die Gebühr beträgt 25 Euro. In gut einem Jahr läuft dann die nächste Frist ab: am 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Hauptuntersuchung
Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette am Kennzeichen müssen 2026 zur HU nach Paragraf 29 StVZO vorgeführt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine braune Plakette ausgegeben, das Fahrzeug ist dann 2028 erneut fällig.
Für 2026 erstmals zugelassene Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) gilt eine Drei-Jahres-Frist, sie erhalten 2026 die rosafarbene Plakette.
Digitaler Kfz-Schein
Bereits vor einigen Wochen hat das Kraftfahrt-Bundesamt die kostenlose Handy-App „i-Kfz“ veröffentlicht. In ihr lassen sich unter anderem Kfz-Scheine digital hinterlegen. Wenn das korrekt erfolgt ist, genügt bei Verkehrskontrollen innerhalb Deutschlands das Vorzeigen per App – Papierdokumente bleiben zuhause.
Umwelt und Kosten
Ab 29. November 2026 soll der stufenweise Start der Abgasnorm Euro 7 für Erstzulassungen neu entwickelter Pkw und leichter Transporter beginnen. Vom 29.11.2027 an gilt die von allen Betroffenen massiv kritisierte Norm für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen. Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge folgen Vorgaben ab 2028/2029.
Im Zuge der ebenfalls stark kritisierten CO₂-Bepreisung steigt der nationale CO₂-Preis für Benzin und Diesel ab Januar 2026. Der Korridor liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂, was spürbare Teuerungen an der Zapfsäule erwarten lässt. Für rein elektrische Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis für die reduzierte Besteuerung („0,25-Regelung“) von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Betrieb und Kontrolle
Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr sind ab dem 1. Juli 2026 intelligente Fahrtenschreiber für Lkw und Transporter ab 2,5 Tonnen Gesamtgewicht Pflicht.
Elektronik und Assistenzsysteme
Der EU-Notruf eCall wird modernisiert. Ab 2026 erhalten neu entwickelte Pkw und leichte Transporter ihre Typgenehmigung nur, wenn der „Next Generation eCall“ verbaut ist. Das System ersetzt die bisherige Technik auf 2G-/3G-Basis, erhöht Verfügbarkeit und Genauigkeit.
Ein weiterer EU-Irrsinn: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mit älteren eCall-Systemen mehr zugelassen werden. Fraglich ist, inwieweit alte eCall-Systeme abgeschaltet werden und sich das auf die Zulassung aktueller Fahrzeuge auswirkt.
Tipps zur Blog-Nutzung
Alles rund um unsere Mobilität: Autos, Bikes, Räder, Reisen mit zwei und vier Rädern,
Nutzfahrzeuge, Insider-Tipps, Motorsport, Verkehrsrecht und vieles mehr.
Zur Startseite dieses Blogs geht es hier:
https://mobilitaet-heute.blogspot.com
Einfache Themensuche
1. oben im Blog mit der Lupe
(Suchwort eingeben, alles dazu wird gezeigt)
2. Kästen am Textende anklicken
Interessantes senden an:
achim.stahn@interpress-ipr.de
want to know more
press buttons below or:
Kommentare
Kommentar veröffentlichen