Ob Party, Konzert oder geselliges Beisammensein – Alkohol gehört für viele bei bestimmten Anlässen einfach mit dazu. Doch wer anschließend noch ans Steuer will, bringt sich und andere in große Gefahr. Denn bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit.
„Das wird viel zu oft unterschätzt“, warnt Andrea Häußler. Als Verkehrsexpertin beim TÜV SÜD kennt sie sich mit diesem Thema bestens aus, kennt auch die Konsequenzen aus einem falschen Verhalten.
Ihr klarer Rat: „Wer Alkohol konsumieren möchte, sollte den Heimweg vorher klären – per Taxi, ÖPNV oder Mitfahrgelegenheit. Am besten ist es, das Auto gar nicht erst in die Nähe von Versuchung zu bringen. Also vor dem Ausgehen daheim stehen lassen.“
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Mit Freunden feiern, dann ist zumeist auch Alkohol im Spiel. Doch dann sollte das eigene Auto stehen bleiben, denn sicher ist sicher, ein Unfall ist schnell passiert. Foto: Inga Seliverstova |
Ab 0,3 Promille wird’s kritisch
In Deutschland gilt: Schon ab 0,3 Promille Blutalkohol kann es ernst werden – etwa, wenn Fahrfehler auftreten oder ein Unfall passiert. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Andrea Häußler: „Ab 0,5 Promille sind mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte plus einmonatiges Fahrverbot fällig – auch ohne Unfall. Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat.“
In diesen Fällen kann eine (teure) Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) notwendig werden, um den Führerschein zurückzuerhalten.
Null Promille für Fahranfänger
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.Andrea Häußler: „Außerdem verlängert sich die Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre.“
Der nächste Morgen
Viele unterschätzen auch die Wirkung am Tag danach: Der Körper baut Alkohol nur langsam ab – im Schnitt 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Wer also abends ordentlich gefeiert hat, kann selbst am nächsten Morgen noch fahruntüchtig sein.
Andrea Häußler: „Deshalb raten wir, auch am Morgen nach dem Konsum lieber Bus und Bahn nutzen oder Fahrdienste in Anspruch nehmen.“
Fahrrad, E-Scooter und Pedelec ...
Wer glaubt, mit dem Fahrrad oder E-Roller auf der sicheren Seite zu sein, irrt. Für Radfahrer gilt ab 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit – dann drohen ebenfalls Führerscheinentzug und MPU.Für E-Roller und schnelle Pedelecs (bis 45 km/h) gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer.
Auch Mitfahrer haften
Was viele nicht wissen: Auch Beifahrer tragen Verantwortung. Wer sich bewusst zu einer alkoholisierten Person ins Auto setzt, riskiert beim Unfall eine Mitschuld. Unter Umständen bedeutet das sogar eine Kürzung der Versicherungsleistungen um bis zu 25 Prozent.
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