Dass Fußgänger die Straße bei Rot nicht überqueren dürfen, weiß jedes Kind. Aber was ist, wenn sie die Ampel oder den Zebrastreifen umgehen und einfach ein paar Meter weiter die Straßenseite wechseln, weil sie beispielsweise noch den Bus erwischen möchten? In welchen Fällen Fußgänger verpflichtet sind, einen Übergang zu nutzen, ob sie umkehren müssen, wenn die Ampel beim Betreten der Fahrbahn auf Rot schaltet und welche Strafen bei Verstößen drohen, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung.
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Vielen
Menschen ist nicht bewusst, dass sie auch als Fußgänger Teilnehmer am
Straßenverkehr sind. Daher gelten auch für sie, genau wie für Auto- und
Radfahrer, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). § 25 legt
fest, an welche Regeln sie sich halten müssen. „Fußgänger sind unter
anderem dazu verpflichtet, den Gehweg zu benutzen“, erläutert Wolfgang
Müller, Rechtsexperte der Ideal Versicherung. „Missachten sie die
Vorschriften der StVO drohen ihnen ebenfalls Verwarn- oder Bußgelder.
 | Foto: tepec / iStock |
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Wartepflicht an der Ampel ...
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Bei
Rot musst du stehen, bei Grün darfst du gehen – diese Redewendung ist
den meisten bekannt. Doch was gilt eigentlich, wenn Fußgänger einige
Meter von der Ampel entfernt über die Straße gehen? „Der sogenannte
Wirkungsbereich von Ampeln liegt bei fünf Metern“, erläutert Wolfgang Müller. „Wer
innerhalb dieses Bereichs die Straße bei grün überquert, verstößt
demnach nicht gegen seine Wartepflicht.“ Der Abstand wird ab der
gestrichelten Linie, die sich am Übergang für Fußgänger befindet,
gemessen. „Fußgänger, die die Straße weiter entfernt oder einem gänzlich
anderen Bereich kreuzen, missachten streng genommen das Rotlicht
nicht“, so der Experte. Ihnen droht dennoch ein Bußgeld von fünf
Euro, weil sie die laut § 25, Abs. 3 vorgeschriebene Nutzung der
„Fußgängerfurt“ – so der Fachbegriff für den mit Ampeln und Markierung
gekennzeichneten Fußgängerüberweg an Kreuzungen – nicht beachtet haben. Kommt es zu einem Unfall, sind zehn Euro fällig. Gegen
Wiederholungstäter können unter Umständen sogar Punkte in Flensburg oder
ein Fahrverbot verhängt werden. Übrigens: Ist die Ampel abgeschaltet
oder blinkt nur gelb, hat immer der fließende Verkehr Vorrang.
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Zumutbare Entfernung ...
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Wenn vorhanden, müssen Passanten Fußgängerüberwege nutzen, den Zebrastreifen. Müller rät, sich nicht nur zur
Unfallvermeidung nach gesicherten Übergängen umzusehen. Doch auch hier
stellt sich die Frage, in welcher Entfernung diese Pflicht gilt und
welche Distanz zur nächsten Ampel oder dem Zebrastreifen zumutbar ist? „Hierfür gibt es keine einheitliche Regelung“, weiß der Rechtsexperte.
„So hat das OLG Hamm beispielsweise entschieden, dass bei starkem
Verkehr 30 Meter bis zum nächsten Zebrastreifen oder 40 Meter zur
nächsten Ampel tragbar sind.“ Je nach Umständen und Einzelfall können
die Entscheidungen hierzu unterschiedlich ausfallen.
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Weit und breit kein Fußgängerüberweg ...
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Falsches
oder unvorsichtiges Überqueren der Straße ist eine der häufigsten
Unfallursachen bei Fußgängern. „Ist keine Ampel oder kein Zebrastreifen
in der Nähe, sollten Fußgänger laut StVO die Fahrbahn unter ständiger
Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf der kürzesten Strecke zügig und quer
zur Fahrtrichtung überschreiten“, so Müller. Egal ob an Ampel,
Zebrastreifen, Verkehrsinsel, Einmündung oder Kreuzung: Fußgänger
sollten sich vor dem Überqueren der Straße mit einem Blick nach links
und rechts vergewissern, dass kein Auto kommt oder herannahende
Fahrzeuge sie wahrnehmen, bevor sie die Straße betreten. Vor allem bei
Dunkelheit, Regen oder lebhaftem Verkehr sollten Fußgänger die sicherste Option wählen, am besten nur an einer
Ampel oder einem Zebrastreifen über die Straße gehen. Um so das
Unfallrisiko zu reduzieren. |
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