Leider sieht man es immer wieder, an besetzten
Bushaltestellen wird unachtsam vorbei gesaust. Doch dort sind vorbeifahrende Fahrzeuge
zu besonderer Vorsicht verpflichtet, auch die
Fahrzeuge im Gegenverkehr betrifft dies.
So darf laut Hinweis von Unfallexperten der Dekra an haltenden Bussen oder Straßenbahnen nur mit Vorsicht vorbeigefahren werden. Das verlangt die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 20).
Wird
rechts vorbeigefahren, sind sogar Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h)
und ein Abstand erforderlich, der eine Gefährdung der Fahrgäste
ausschließt.
Notfalls muss das Fahrzeug warten.
Wichtig auch: Nähert sich ein Bus einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf er nicht mehr überholt werden.
Hält
er und hat das Warnblinklicht eingeschaltet, darf ebenfalls nur in
Schritttempo vorbeigefahren werden – eine Regel, die auch für den
Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn gilt.
Die
Fahrgäste dürfen nicht behindert werden, wenn es nötig ist, müssen die
Fahrzeuge anhalten. Ebenso wichtig: der Bus hat Vorrang, wenn er sich
wieder in den Verkehr einfädelt.
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An Bushaltestellen: Nur mit Vorsicht vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr! |
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