Vorsicht Bushaltestelle: Schleichen, wenn ein Bus blinkt

Leider sieht man es immer wieder, an besetzten Bushaltestellen wird unachtsam vorbei gesaust. Doch dort sind vorbeifahrende Fahrzeuge zu besonderer Vorsicht verpflichtet, auch die
Fahrzeuge im Gegenverkehr betrifft dies. 

 

So darf laut Hinweis von Unfallexperten der Dekra an haltenden Bussen oder Straßenbahnen nur mit Vorsicht vorbeigefahren werden. Das verlangt die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 20). 

Wird rechts vorbeigefahren, sind sogar Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und ein Abstand erforderlich, der eine Gefährdung der Fahrgäste ausschließt. 
Notfalls muss das Fahrzeug warten. 
 
Wichtig auch: Nähert sich ein Bus einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf er nicht mehr überholt werden. 
Hält er und hat das Warnblinklicht eingeschaltet, darf ebenfalls nur in Schritttempo vorbeigefahren werden – eine Regel, die auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn gilt. 
Die Fahrgäste dürfen nicht behindert werden, wenn es nötig ist, müssen die Fahrzeuge anhalten. Ebenso wichtig: der Bus hat Vorrang, wenn er sich wieder in den Verkehr einfädelt.
 
An Bushaltestellen: Nur mit Vorsicht vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr!




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