Laut Automobilclub AvD wird 2024 ein neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag in Kraft treten. Wer in der Schweiz geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, künftig unter Mithilfe des deutschen Bundesamtes für Justiz in Deutschland Bußgelder zahlen zu müssen.
Beträge von mindestens 80 Franken oder 70
Euro bilden bei der Beitreibung die Untergrenze.
Die Schweiz hat
bekanntlich ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland.
Es ist deshalb
mit Deutschland im Vertrag vereinbart, dass erst ab Überschreiten der
gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000 Euro
die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung geprüft werden soll.
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