Aufgepasst: Bußgelder aus der Schweiz werden nun bei uns vollstreckt

Laut Automobilclub AvD wird 2024 ein neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag in Kraft treten. Wer in der Schweiz geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, künftig unter Mithilfe des deutschen Bundesamtes für Justiz in Deutschland Bußgelder zahlen zu müssen. 

 

Beträge von mindestens 80 Franken oder 70 Euro bilden bei der Beitreibung die Untergrenze. 
Die Schweiz hat bekanntlich ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland. 
 
Es ist deshalb mit Deutschland im Vertrag vereinbart, dass erst ab Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000 Euro die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung geprüft werden soll. 
 

 
 

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