Ratgeber: Silvester am besten Auto daheim in der Garage parken

Mit ausgelassen auf den Straßen feiernden Menschen sowie Böllern und Raketen wird das alte Jahr in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch verabschiedet und das neue begrüßt. Für Autofahrer bedeutet das erhöhte Aufmerksamkeit.



Auch auf abgefeuerte Raketen und Böller, wenn der Wagen am Straßenrand vor dem Haus parkt.
Wer sich ans Steuer setzt, sollte natürlich auf Alkohol verzichten. Drogen sind sowieso ein ‚no Go‘ für im Kopf gesunde Menschen.

Eingeschränkte Sicht durch Rauchschwaden, ein vor das Auto geworfener Böller und plötzlich auf die Straße kommende alkoholisierte Menschen, all dies kann zu Gefahren im Verkehr führen, warnt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Wer in der Silvesternacht im Auto in Ortschaften unterwegs ist, der sollte langsam und mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren. Außerdem sollten die Fenster geschlossen bleiben.

 
Foto: Martin Petras 


Der AvD empfiehlt grundsätzlich, nach Möglichkeit das Auto in der Silvesternacht stehen zu lassen. Um Beschädigungen der Verschmutzungen beispielsweise von herunterfallenden Feuerwerkskörpern zu vermeiden, sollte das Fahrzeug am besten in einer Garage, im Parkhaus oder unter einem Carport parken.

Ein wenig Schutz bieten ansonsten auch Stellplätze an Bäumen mit überhängenden Ästen. 
Im Idealfall schützt dann noch eine Abdeckplane das Auto zusätzlich.

Sollte es durch Silvesterfeuerwerk zu einem Schaden am Auto kommen (Brandspuren oder Glasbruch), ist dies meist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Im Falle eines Eigen- oder Mitverschuldens kommt die Vollkasko zum Tragen.

Wer zum Jahreswechsel nicht auf das Auto verzichten kann, der sollte die Finger vom Alkohol lassen.

Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze. Aber auch erfahrene Autofahrer müssen mit harten Sanktionen rechnen.

Bis zu 0,5 Promille gilt als grundsätzlich straffrei. Jedoch kann auch ein Wert darunter (ab 0,3) Konsequenzen nach sich ziehen, wenn ein Fahrfehler nachgewiesen werden kann und mögliche Ausfallerscheinungen (z.B. verminderte Reaktionsfähigkeit) auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind, betont der AvD.

Bußgelder ab 500 Euro und ein Fahrverbot drohen dann. Das gilt natürlich auch für Drogen.

 



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